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Keine Abrechnung mehr über Mietnebenkosten Endlich(!) heißt leider erst zur Novellierung des TKG, was nach dem Urteil des BVerfG zur Bestandsdatenabfrage sowieso notwendig ist. Damit ist zu erwarten, dass die Änderung erstmal nur für Neubauten und erst ab 2025 für alle gelten wird. Dann müssen die Mieter gefragt werden, ob sie wirklich das Kabelangebot nutzen möchten. Der Referentenentwurf zur TKG Änderung stellt richtig fest, dass die jetzige Abrechnungsmöglichkeit die Wahlfreiheit hemme und "nicht nur einen Nachteil für Verbraucher, sondern auch für den Wettbewerb dar" -stelle. Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Kabelanschluss-Streit-ums-Nebenkostenprivileg-4851244.html Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3aM Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7338-20200724-schluss-mit-dem-zwangskabelanschluss.htm Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7338-20200724-schluss-mit-dem-zwangskabelanschluss.htm Tags: #TKG #Änderung #Informationsfreiheit #Mietnebenkosten #Kabelanschluss #Zwangsanschluss #Wahlfreiheit Erstellt: 2020-07-24 10:15:14 Aufrufe: 418 Kommentar abgeben |
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