28.10.2009 Vorratsdatenspeicherung gefährdet Pressefreiheit in Deutschland

28.10.2009 Reporter ohne Grenzen: Vorratsdatenspeicherung gefährdet Pressefreiheit in Deutschland

Die Vorratsdatenspeicherung, nach der Telekommunikationsanbieter seit 2008 Verbindungsdaten für 6 Monate anlassunabhängig aufbewahren müssen, gefährdet die Pressefreiheit in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ in der Begründung zu Ihrer internationalen Rangliste der Pressefreiheit 2009, in der Deutschland Platz 18 belegt.

Die Vorratsdatenspeicherung stellt nach Auffassung der Reporter eine „Gefahr für die Wahrung der Vertraulichkeit journalistischer Quellen“ dar, so Pressesprecherin Anja Viohl. Gleiches gelte für das BKA-Gesetz, das neben Onlinedurchsuchungen von Computern auch das heimliche Abhören von Telefonaten und E-Mails von Journalisten erlaubt. Zugleich schränkt es deren Zeugnisverweigerungsrecht ein. Beide Gesetze sind Gegenstand von Verfassungsbeschwerden. Die neue Bundesregierung sollte zunächst auf Druck der FDP im Koalitionsvertrag vereinbaren, Internetsperren aussetzen und die staatliche Nutzung der verfassungsrechtlich bedenklichen Vorratsdatenspeicherung zumindest einschränken zu wollen. Das hat sich jedoch leider nicht bewahrheitet.

Mit in Deutschlands ausbaufähiges Ergebnis eingeflossen seien auch Beschwerden von Journalisten über körperliche Übergriffe durch die Polizei. Etwa sei es beim Einsturz des historischen Stadtarchivs Köln am 03.03.2009 zu einem Angriff eines Polizisten auf einen freien Journalisten gekommen; ein Strafverfahren gegen den Beamten sei eingeleitet, aber wieder eingestellt worden. Am 16.06.2009 habe ein Hauptkommissar in Geldern einem freien Journalisten die Kamera aus der Hand geschlagen und ihn angegriffen, als dieser über einen Badeunfall berichten wollte.

Zur Abwertung führten außerdem Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen von Recherchematerial, so etwa wegen Geheimnisverrats gegen einen Koblenzer Journalisten im Juni 2009, nachdem dieser kritisch über die überwiegend der öffentlichen Hand gehörende Nürnburgring GmbH berichtet hatte. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom August 2009 waren beide Ermittlungsmaßnahmen rechtswidrig.

Negativpunkte sammele Deutschland ferner beim mangelhaften Zugang öffentlicher Informationen, der sogenannten Informationsfreiheit. Noch immer gebe es in fünf Bundesländern Deutschlands keine Informationsfreiheitsgesetze, in den übrigen Bundesländern und auf Bundesebene würden Anfragen häufig abschlägig beschieden.

Zunehmend gebe es auch Klagen von Journalisten über örtliche Zugangsbeschränkungen der Polizei bei Großereignissen sowie komplizierte Akkreditierungspraktiken.

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Tags: #ReporterohneGrenzen #Vorratsdatenspeicherung #Pressefreiheit #BKA-Gesetz #Verfassungsbeschwerde #Internetsperren #Hausdurchsuchungen #Beschlagnahmen #Informationsfreiheit
Erstellt: 2009-10-28 08:22:08
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