25.08.2020 Gesichter-Suchmaschine muss untersagt werden

Sächsischer GRÜNEN-Abgeordneter befürchtet Gläsernen Bürger

Auf das Recht am eigenen Bild "verzichten" immer mehr Menschen in dem sie ihre Fotos in allen möglichen (a)-sozialen Kanälen des Internets posten. Trotzdem gilt weiter das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung für jeden Einzelnen und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schützt dieses Grundrecht mit verschiedenen Artikeln.

Der netzpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, Dr. Daniel Gerber, hat nun einen sehr dreisten Fall des Verstoßes gegen die DSGVO angeprangert. Er schreibt auf seiner Webseite und in einer Presseerklärung zu dem Fall:

Auf der Webseite des polnischen Unternehmens PimEyes lässt sich gezielt nach Bildern einer bestimmten Person suchen. PimEyes analysiert dazu massenhaft Bilder aus dem Internet und speichert die biometrischen Daten gefundener Gesichter in einer eigenen Datenbank.

PimEyes greift damit nicht nur massiv in die informationelle Selbstbestimmung aller sächsischen Bürgerinnen und Bürger ein, sondern verstößt auch gegen Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist die Verarbeitung von biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person ohne deren Einwilligung untersagt.

Außerdem liegt nach meinem Kenntnisstand bis heute keine Datenschutz-Folgenabschätzung vor, zu der PimEyes nach Artikel 35 der DSGVO verpflichtet ist. Somit fehlt PimEyes die Rechtsgrundlage innerhalb der EU, weshalb ein Weiterbetrieb schnellstmöglich untersagt werden muss.

Ich habe große Bedenken gegenüber Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Erst recht, wenn diese unkontrollierbar von einer beliebigen Person oder einem Unternehmen genutzt werden kann. Aus diesem Grund habe ich beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten eine Beschwerde eingereicht, damit dieser rechtliche Schritte gegen PimEyes einleitet.

Er verweist in seiner Beschwerde auf de Datenschutzbeauftragten für Baden-Württemberg, Stefan Brink, der feststellt, dass PimEyes die Einwilligung jeder Person in ihrer Datenbank einholen müssten, da es sich bei biometrischen Daten um besonders schutzwürdige Informationen handelt. Zusätzlich sieht er mit PimEyes eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild (vgl. netzpolitik.org).

Mehr dazu bei https://danielgerber.eu/2020/08/25/gesichter-suchmaschine-pimeyes-muss-untersagt-werden/


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Tags: #Gesichtserkennung #Suchmaschine #PimEyes #Biometrie #DSGVO #Verstoß #InformationelleSelbstbestimmung #Grüne #Sachsen #Datenschutz #Folgenabschätzung #RechtamBild #gläsernerBürger #Überwachung
Erstellt: 2020-08-25 10:14:25
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