18.10.2020 CETA muss nun vor den EuGH

BVerfG vergibt eine 6 für CETA Gesetzgebung

... aber es stoppt den Moloch nicht. In der mündliche Verhandlung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur Organklage der Linken betreffend das "Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada" (CETA) am Dienstag, 13. Oktober sind einige offenkundige Rechtsverletzungen offensichtlich geworden. Das Gericht hält jedoch weiter an der umstrittenen Inkraftsetzung von CETA durch den EU Rat fest.

Mit der Begründung Deutschland in der europäischen Handels- und Wirtschaftspolitik nicht zu isolieren, haben die Richter des Bundesverfassungsgerichtes die Eilanträge gegen die vorläufige Anwendung des Abkommens abgelehnt. Trotzdem ist die Klage mit über 125.000 Bürgerinnen und Bürger die größte Verfassungsbeschwerde in der deutschen Geschichte.

Nun ist das schriftliche Urteil abzuwarten und dann geht es sicher vor den EuGH. Hier der Schriftsatz des Klägerbündnisses an das Bundesverfassungsgericht.

Worum ging es?

Das Bündnis wird weiter gegen CETA (und die anderen sogenannten "Frei"handelsabkommen) kämpfen. Da die Zustimmung zu CETA auch im Bundesrat und in den Länderparlamenten benötigt wird, ist es hilfreich, Volksentscheide in den jeweiligen Bundesländern zu unterstützen, damit die Länderkammer die Ratifizierung von CETA ablehnen.

Mehr dazu bei https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-070.html
und https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/
und https://www.kab.de/themen/politik/ttipceta/ceta/ceta-urteil-bverfg/


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Erstellt: 2020-10-18 08:35:00
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