Klage gegen Gebühren vorerst gescheitert
Die hat sich die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. mit ihrem Projekt FragDenStaat vorgenommen. Auf der Webseite kann man Anfragen an Behörden von Bund und Ländern und der EU Verwaltung aber auch an private Firmen formulieren und abschicken.
Das Ziel ist Transparenz vor allem in staatlichem Handeln zu fördern und dem Grundrecht auf Informationsfreiheit Geltung zu verschaffen. Auch wir von Aktion Freiheit statt Angst haben diesen "Dienst" schon genutzt. Einem Erfolg der Anfrage stehen allerdings einige Dinge im Weg
- die Behäbigkeit oder der Unwillen der Angefragten zu antworten,
- der Wunsch nach Bezahlung der Auskunftsdienstleistung.
Im ersteren Fall hilft nur Hartnäckigkeit bis zur Klage gegen den Angefragten, für den letzten Punkt gibt es bei einigen Behörden Gebührenordnungen, andere sind in der Festlegung der "Gebühren" recht beliebig.
FragDenStaat hat nun versucht gegen diese "Gebühren" vorzugehen und schreibt uns
Vier Jahre lang haben wir auf diesen Moment hingearbeitet: Am vergangenen Dienstag sind wir gesammelt nach Leipzig gefahren. Endlich sollte das Bundesverwaltungsgericht über unsere Klage zu Gebühren bei Auskunftsanfragen entscheiden. Wir wollten überteuerte Auskünfte von Behörden zu Fall bringen. In den ersten Instanzen hatten wir bereits gewonnen.
Aber es kam anders: Das Bundesverwaltungsgericht hat nach unserer Klage in dieser Woche überraschenderweise entschieden, dass das Innenministerium auch weiterhin in Einzelfällen erhöhte Gebühren für Auskünfte erheben darf.
Damit urteilte das Bundesverwaltungsgericht bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr gegen klare, übereinstimmende Urteile des Verwaltungsgerichts und Oberverwaltungsgerichts. Dieser Richtungswechsel ist auf den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Klaus Rennert zurückzuführen. Er hat in diesem Jahr plötzlich den Vorsitz der Kammer übernommen, die für Informationsfreiheit zuständig ist. Das Bundesinnenministerium hat mit ihm einen starken Fürsprecher für seine Informationsblockaden bekommen.
Aus juristischer Sicht ist das Urteil für uns nicht nachvollziehbar. Weder im bisherigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht noch im Verlauf der Verhandlung im Bundesverwaltungsgericht hatte sich angedeutet, dass das Gericht die Gebührenpraxis des Innenministeriums befürworten würde. Dementsprechend überraschend kommt das Urteil, dessen ausführliche Begründung in sechs Wochen erscheinen wird.
Das Urteil ist eine Bestätigung für unsere langjährige Forderung, dass Gebühren für Anfragen abgeschafft werden müssen. Informationsfreiheit darf nicht vom Geldbeutel abhängen!
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ( https://twitter.com/UlrichKelber/status/1316721144129638407 ) hat sich unserer Forderung angeschlossen.
Auch wenn das Urteil ein echter Rückschlag ist: Wir geben nicht auf. In den kommenden Wochen werden wir prüfen, ob wir dagegen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen können.
Anstatt zu feiern, müssen wir nun also erneut Kräfte bündeln und weiterkämpfen.
Jede Spende jetzt hilft uns das Urteil wieder zu kippen!
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Erstellt: 2020-10-19 08:17:42 Aufrufe: 1026
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