30.10.2009 Mangelhafter Datenschutz bei NRW-Polizei

30.10.2009: Mangelhafter Datenschutz bei NRW-Polizei

Entgegen geltender Rechtsprechung horten Polizeibehörden von Bund und Ländern bis heute Daten aus abgehörten Telefonaten und abgefangenem Mailverkehr. Das geht aus Schreiben des NRW-Landesamts "Polizeiliche Dienste" hervor, die der taz vorliegen. "Das neue Telekommunikationsüberwachungs-System der Polizei des Landes NRW mit dem Arbeitsnamen Gemini besitzt derzeitig keine standardisierten Möglichkeiten zur Löschung bestimmter Dateien oder Teilen aus Dateien, die dem Kernbereich der privaten Lebensführung unterliegen", heißt es in einem Bericht an das Landesinnenministerium.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2004 festgestellt, dass es einen unantastbaren "Kernbereich privater Lebensgestaltung" gibt, in den der Staat nicht eindringen darf. Dazu gehören etwa Gebete, aber auch Gespräche mit geschützten Berufsgruppen wie Strafverteidigern oder Parlamentariern. Wird dieser Bereich berührt, muss eine Telefonüberwachung abgebrochen werden, entschied das Gericht und ordnete bei automatischen Aufzeichnungen die "unverzügliche" Löschung an.

Die Polizeibehörden aber sind dazu offenbar gar nicht in der Lage. "Eine teilweise Löschung" sei "nur mit hohem manuellem Aufwand möglich", klagt die NRW-Polizeibehörde.

Mehr dazu bei http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/der-loeschknopf-fehlt/



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Tags: #Datenschutz #NRW #Polizei #KernbereichprivaterLebensgestaltung #Loeschung #KernbereichderprivatenLebensfuehrung #Telekommunikation #ueberwachung #Telefonueberwachung
Erstellt: 2009-10-30 08:26:23
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