03.01.2021 Ein Blankoscheck für Rüstungsexporte

Aachener Vertrag? Nie gehört

Mit diesem Vertrag wollten Deutschland und Frankreich am 22. Januar 2019 ihre Zusammenarbeit in Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Technologie zu vertiefen. So schreibt es Wikipedia und sicher viele andere Medien. Was in dem Vertrag im Hinblick auf Aufrüstung und Waffenexporte  drinsteht hat sich die Linke EU-Abgeordnete Özlem Alev Demirel genauer angesehen.

In einer Broschüre ihres Büros beim EU Parlament hat sie gemeinsam mit ihren Mitarbeitern festgestellt:

Der Aachener Vertrag - ein Blankoscheck für Rüstungsexporte

Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen meinte bereits zur Unterzeichnung des deutsch-französischen Aachener-Vertrages im Januar 2019: "Der neue Vertrag bindet jetzt unsere Sicherheitspolitik enger zusammen denn je: Wir analysieren die Gefahren für unsere Länder im einem gemeinsamen Sicherheitsrat, organisieren Rüstungsfragen gemeinsam und schreiben eine gemeinsame Beistandspflicht fest. Deutschland und Frankreich gehen in der Verteidigungspolitik in Europa voran. Das ist großartig. [...] Dann kamen Brexit-Referendum und Präsident Trumps Aussagen gegen die Nato. Da haben die Europäer verstanden, dass auch Europa in der Lage sein muss, sich selber zu schützen. Vor einem Jahr haben wir dann die Verteidigungsunion aus der Taufe gehoben und arbeiten seitdem Schritt für Schritt an unserem ehrgeizigen Aufbauplan. Mein Ziel ist, bei der nächsten deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 Richtfest zu feiern."

Der Vertrag kam gerade richtig, denn  2020 solte „Richtfest" für die EU Verteidigungsunion sein. In diesem Jahr sollte der erste PESCO-Zyklus mit der Auswahl von Projekten, Durchführung und Evaluationvoll durchlaufen sein. Nun kann bei der Produktion und dem Export aus dem Vollen geschöpft werden. Nur die deutschen Exportbeschränkungen hemmten noch die Produzenten.

Das Handelsblatt beschrieb die Bedeutung des Vertrags so: "Am stärksten geht Deutschland im verteidigungspolitischen Kapitel des Aachener Vertrages auf Frankreich zu. [...] Laut Vertragstext wollen beide Länder eine gemeinsame strategische Kultur entwickeln, vor allem mit Blick auf gemeinsame militärische Einsätze. Das Neue daran: Die Bundesregierung will künftig zuerst mit Frankreich voranschreiten, und dann die anderen Europäer einbinden. Bisher hatte Berlin stets nur solche Projekte vorantreiben wollen, bei denen alle Europäer mitgehen."

Und wie soll man die deutschen Exportrichtlinien aushebeln?

Man brauchte eine Art Neuauflage des Schmidt-Debre-Abkommens aus dem Jahr 1972, um den Export der anvisierten länderübergreifenden Rüstungsgroßprojekte zu regeln und erfan  dazu ein geheimes Zusatzabkommen zum Aachener Vertrag, um sich bei den Exporten von Kooperationsprojekten nicht zu behindern. Inzwischen ist dieses um ein öffentlich einsehbares "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrolle im Rüstungsbereich" vom Oktober 2019 erweitert worden. Der Inhalt u.a.

  • Eine Vertragspartei widerspricht einer von der anderen Vertragspartei beabsichtigten Verbringung oder Ausfuhr an Dritte nicht, außer in dem Ausnahmefall, in dem ihre unmittelbaren Interessen oder ihre nationale Sicherheit dadurch beeinträchtigt würden.
  • Die Vertragsparteien verfahren nach dem ,De-minimis'-Grundsatz bei einem Zulieferanteil bis zu einem prozentualen Schwellenwert von 20% des Wertes des zu verbringenden oder auszuführenden Gesamtsystems.
  • Findet der ,De-minimis'-Grundsatz Anwendung, so [...] ist die Vertragspartei, aus deren Hoheitsgebiet das Gesamtsystem verbracht oder ausgeführt wird, alleinig für die Prüfung der Einhaltung der gemeinsamen internationalen und EU-rechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien zuständig; [außerdem] ist keine Endverbleibserklärung oder Nachweis über die Nichtwiederausfuhr im Zusammenhang mit der deutsch-französischen Verbringungsgenehmigung erforderlich.

Frau Demirel zitiert dazu Christine Hoffmann, Generalsekretärin von Pax Christi, die befürchtet, dass durch die Regelung bewusst Grundelemente der deutschen Exportkontrolle für europäische Rüstungsprojekte außer Kraft gesetzt werden:

Mit dem deutschfranzösischen Abkommen werden zwei Eckpfeiler der deutschen Rüstungsexportkontrolle ausgehebelt:

  • Das Exportverbot für [alle] Kriegswaffen mit Genehmigungsvorbehalt und die Endverbleibskontrolle.
  • Das Abkommen könne als Vorbild für Kooperationsprojekte mit weiteren Staaten dienen. Schließlich wäre dies auch ein mögliches Muster für Regelungen mit anderen Ländern, sei es bilateral oder sei es auch zu dritt oder viert.

Glücklicherweise gibt es inzwischen ein von Greenpeace beauftragtes Gutachten, das von den Lehrstuhlinhabern für Öffentliches Recht an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr angefertigt wurde. Dort heißt es

Der von der Bundesregierung im DFA erklärte grundsätzliche Verzicht auf eine eigene Genehmigungsentscheidung über deutsche Beiträge, die unter die De-Mini-mis-Regelung fallen, ist vor diesem Hintergrund nichts anderes als die Delegation der Entscheidung auf die französische Regierung. Das ist mit Art. 26 Abs. 2 GG unvereinbar.

Ungebremste Aufrüstung und das Zündeln an weltweiten Konflikten durch beliebige Waffenexporte erscheint uns auch ein Verstoß gegen unser Grundgesetz. Allerdings sind die Interessen der Rüstungsfirmen bei uns und in Fankreich weiter groß, diese Möglichkeiten ungezügelt auszuleben.
Nur eine wirklich sichtbare Friedensbewegung in Europa kann PESCO und dem Voranschreiten von Frankreich und Deutschland bei der Aufrüstung einen Riegel vorschieben!

Die Broschüre Rüstung vor Richtlinien kann beim Büro von Frau Demirel angefordert werden.

PS. Ein verabscheuungswürdiges Beispiel der deutschen Exportpolitik wurde uns kürzlich in einem Leserkommentar erläutert: Deutsche Leopard II Panzer, exportiert in die Türkei, kämpfen in Nord-Syrien gegen kurdische Peshmerga Kämpfer, die mit deutschen Milan Panzerabwehr-Raketen ausgerüstet wurden. Billiger kann man seine Waffen nicht testen lassen.

Mehr dazu bei https://www.oezlem-alev-demirel.de
und https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Aachen


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Erstellt: 2021-01-03 10:13:49
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