11.03.2021 Gutachten: Fingerabdrücke im Ausweis rechtswidrig

Biometrische Daten sind sparsam zu verwenden

Ab 2. August 2021 soll Jede/r beim Beantragen eines neuen Personlausweises zusätzlich zum biometrischen Passfoto auch noch zwei Fingerabdrücke abgeben (Neuen Ausweis nur gegen Fingerabdruck). Doch nun berichtet Heise.de:

Das hiesige Gesetz zur "Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen" missachtet laut der am Montag veröffentlichten Analyse genauso wie die ihm entsprechende EU-Vorschrift und andere europäische Biometriebestimmungen grundlegende Datenschutzgrundsätze: Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und andere Vorkehrungen zum Absichern der Grundrechte kämen zu kurz.

Der Gutachter des Netzwerks Datenschutzexpertise, Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holsteins, stellt fest:

Was lernen wir daraus?

  1. Wieder wurde ein grundrechtswidriges Gesetz erlassen!
  2. Wieder werden Jahre vergehen, bis das BVerfG dieses Unrecht beseitigt.
  3. "intelligente" Videoüberwachung ist grundrechtswidrig, siehe das Projekt am Bahnhof Südkreuz

Es gibt weiter viel zu tun - auf zum Bundesverfassungsgericht!

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Gutachten-Aufnahme-von-Fingerabdruecken-in-Ausweis-ist-rechtswidrig-5076241.html


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Erstellt: 2021-03-11 08:29:19
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