01.06.2021 Gericht erzwingt Rückkehr zum Präsenzunterricht

Kinder haben Anspruch auf Vollbeschulung

Zum 2. Mal innerhalb von 2 Monaten hat das Verwaltungsgericht Berlin die Wichtigkeit des Grundrechts auf Bildung betont. Während das Urteil im März nur für die klagenden Schüler Wirkung erzielte, will die Senatsverwaltung nun doch zum Regelunterricht spätestens zum nächsten Mittwoch zurückkehren.

Trotz stark gesunkener Infektionszahlen unter 50 pro 100.000 wollte der Berliner Senat die restlichen 3,5 Wochen bis zu den Sommerferien aussitzen und den z.Zt. bestehenden Teilungsunterricht fortführen. Als Argument wurde gegen den vollen Unterricht wurde der Aufwand ins Feld geführt, den die Umstellung auf die Normalität mit sich bringe.

Eine solche Beugung der Grundrechte ließ das Verwaltungsgericht nicht gelten. In der Begründung des Gerichts heißt es: Wechselunterricht dürfe nur angeboten werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreite.

Wie auch Kinder- und Jugendärzte und verschiedene Elterninitiativen hatten wir uns seit dem Herbst dafür eingesetzt, die Probleme von Kindern und Jugendlichen mit den Corona Maßnahmen ernst zu nehmen, siehe

Mehr dazu bei https://www.welt.de/politik/deutschland/article231499071/Schulen-in-Berlin-Senat-will-nach-Gerichtsurteil-zum-Regelunterricht-zurueck.html
und das 1. Urteil vom 11. März https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/6471791-958092-nach-urteil-zu-wechselunterricht-schulen.html


Kommentar: RE: 20210601 Gericht erzwingt Rückkehr zum Präsenzunterricht

Das handeln der Politik wird auch von Wissenschaftlern kritisiert:
Das Forscherteam um die Professoren Göran Kauermann und Helmut Küchenhoff kommt in seinem mittlerweile 16. Codag-Bericht zur epidemischen Lage zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen des „Lockdown light“ ab dem 2. November sowie deren weitere Verschärfung am 16. Dezember und auch die „Bundesnotbremse“ von Ende April keinen „unmittelbaren Zusammenhang“ zum abflachenden Infektionsgeschehen aufweisen. Vielmehr seien die Corona-Zahlen jeweils schon vor Inkrafttreten der jeweiligen Lockdowns gesunken.
https://www.covid19.statistik.uni-muenchen.de/pdfs/codag_bericht_16.pdf
Eigentlich müsste man der Politik vorwerfen stets (auch im Frühjahr 20) zu spät reagiert zu haben. Nächste Frage wäre: bringen Ausgangssperren und Lockdowns überhaupt was?
Zu den Schulen stellen die Forscher im Gegenteil fest:
In ihrem Bericht brechen die Statistiker außerdem erneut eine Lanze für die Öffnung von Schulen. Eine Untersuchung auf Grundlage der Zahlen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zeige, dass die Schulen auch nach der schrittweisen Rückkehr zum Präsenzunterricht nur eine „untergeordnete Rolle“ beim gesamten Infektionsgeschehen spielen.
Schon in einem ihrer vorherigen Berichte hatten die Statistiker betont, dass geöffnete Schulen durch die dort durchgeführten Reihentestungen dazu beitragen, die Dunkelziffer bei den Corona-Fällen zu reduzieren.

Merwan, 02.06.21 08:11


RE: 20210601 Gericht erzwingt Rückkehr zum Präsenzunterricht

Der Hinweis auf "Aufwand" bei der Rückkehr zum Präsenzunterricht könnte auch ein verschlüsselter Hinweis auf Konflikte mit den Interessenvertretern der Lehrer & Erzieher sein. Es geht dann dabei weniger um Aufwand, sondern mehr darum, das Infektionsrisiko bei der beruflichen Tätigkeit dieser Zeitgenossen zu minimieren. Selbstverständlich bei vollem Lohnausgleich.

Be., 02.06.21 10:35


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Erstellt: 2021-06-01 17:25:49
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