21.06.2021 Ausweispflicht durch die Hintertür

Recht auf anonyme Nutzung des Internets wird abgeschafft

Eine "niedliche kleine Mausefalle" haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrskonferenz in der schönen Umgebung des Freizeitparks Rust ausgedacht. Natürlich geht es nur um die "Identifizierung anonymer Hetzer".

Damit sind wir in der Wortwahl schon wieder einen Ton schärfer geworden. Bisher wurde mittels Tränendrüse auf die Opfer von Stalkern und mit Mobbing argumentiert.

In den rechtlichen Vorgaben sind wir jedoch schon an einem Etappenziel des Innenministers angelangt, der Ausweispflicht durch die Hintertür. Die wollte Herr Seehofer ohne Erfolg schon im letzten Jahr in die Novelle zum TKG hineinverhandeln (s. auch Überwachung im Eiltempo ).

Die Falle

Die Betreiber sozialer Netzwerke sollen künftig gemeinsam mit der Polizei eng zusammenarbeiten - also wieder einmal wird die Privatwirtschaft zum Handlanger des Staats gemacht.

Sobald eine Beschwerde eines Nutzers des "sozialen Netzwerks" eintrifft wird die Falle aktiviert. Bei seinem nächsten Login bekommen die Ermittler dann die IP-Adresse und könnten sie mit den seit einigen Jahren vorliegenden Bestandsdaten durch seinen Provider abgleichen (s. zu Bestandsdaten auch .Missbrauch der Bestandsdatenauskunft  und Bestandsdaten außer Kontrolle ).

Vorratsdatenspeicherung (VDS) - wer braucht das noch?

Auf fast jeder Pressekonferenz von Innenpolitikern bricht mindestens einer in Tränen ob der Rechtlosigkeit im Internet aus und bedauert, das auch die VDS 2.0 wegen der Urteile von EuGH und BVerfG nicht richtig funktioniert. Das wird durch die zunehmende Nutzung von Handys obsolet, denn bei "Mobilanwendungen erfolge sowieso ständig ein Login", so dass die Internetkennungen auch "ohne Vorratsdatenspeicherung" für die Strafverfolger zur Verfügung ständen.

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ohne Ende

Auch "Mausefalle" ist für die Strafverfolgungsbehörden - neben den Providern - eine weitere Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und wird sicher in weiteren Personalanforderungen für die Polizei gipfeln. Schon die kürzlichen Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) haben die Anbieter von "sozialen Netzwerken" gezwungen "strafrechtlich relevante Inhalte" wie Hassbeiträge, Terrorismuspropaganda oder Bedrohungen und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs unaufgefordert zusammen mit IP-Adressen inklusive Portnummern ans Bundeskriminalamt (BKA) zu melden.

Was "strafrechtlich relevante Inhalte" sind müssen in der Regel IT-Admins ad hoc ohne entsprechende Schulungen Pi-mal-Daumen entscheiden. Da kommt für die Ermittler ein Menge zusammen ( Zentrale Verdachtsdatenbank beim BKA  und Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz funktioniert nicht und Gesetz gegen "Hasskriminalität" kann jeden treffen ).

Der letzte Schritt ...

... wird schon mal angekündigt. Alle bisher genannten Vorgänge starten erst, wenn sich ein Nutzer beschwert oder einem IT Admin etwas strafrechtlich relevant" vorkommt. Unangetastet bleiben bisher "geschlossene Benutzergruppen", die etwa auf WhatsApp und Telegram rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Inhalte austauschen. Dies besorgt die Innenminister besonders, da in letzter Zeit bei Polizei und Bundeswehr solche "Einzelfälle" gehäuft aufgetreten sind. Deshalb sollen "mögliche Gesetzesanpassungen geprüft" werden - die nur entweder zu einem Verschlüsselungsverbot oder einer Staatstrojanerplicht führen könnten ...

PS. Heute feiert Edward Snowden, unser Ehrenmitglied im Verein "Aktion Freiheit statt Angst e.V." seinen 38. Geburtstag. Seinen Enthüllungen verdanken wir Aufklärung über den weltweiten Überwachungswahn.
Wir gratulieren herzlich und wünschen ihm alles Gute - bei so viel Bösem auf der Welt.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Identifizierungspflicht-Innenministerkonferenz-will-Login-Falle-6111541.html


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Erstellt: 2021-06-21 08:38:40
Aufrufe: 921

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