15.01.2009 TMG soll Speichern von IP Adressen erlauben

Änderung des TMG soll Speichern von IP-Adressen erlauben

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) nach der Anbieter von Telemedien Nutzungsdaten auch zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von technischen Störungen erheben und verwenden dürfen. Die Speicherung der IP-Adresse soll demnach zumindest in Log-Dateien zulässig sein. Nach bisheriger Rechtslage ist es umstritten, ob eine solche Speicherung zulässig ist.

Die Gesetzesänderung ist Teil der Novelle des BSI-Gesetzes und wurde gestern vom Kabinett als Regierungsentwurf verabschiedet. Auf EU-Ebene enthält auch das Telekom-Paket Richtlinien, die den Providern eine "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" und die Nutzung dieser Daten für ihre Zwecke erlaubt.


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Tags: #TMG #Telemediengesetz #IPNummern #Speicherung #Überwachung
Erstellt: 2009-02-04 09:39:13
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