14.09.2022 "Scharfer Einsatz im Inland" verfassungsgemäß?

Wer hatte den Hut auf? Bundeswehr oder LKA

Der Spiegel berichtet über einen mindestens "seltsamen Einsatz" einer Feldjägereinheit in Hannover am 7. März diesen Jahres. Bekannt wurde dem Spiegel der Einsatz nur, weil ein Soldat am 10. August Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Einsatzes angemeldet und die Vorgesetzten wegen des Verdachts eines Dienstvergehens angezeigt hat.

Was war passiert?

  • Feldjäger mit scharfen Waffen und Sturmhauben haben eine Razzia gegen "Zielpersonen des MAD" durchgeführt.
  • Die Beteiligten mussten zuvor eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen.
  • Als Zielobjekt wurden rechtsradikale Strukturen mit Verbindungen in die Rockerszene genannt.
  • Auf Nachfrage wurde ihnen gesagt, dass ein schriftlicher Befehl nachgereicht würde.
  • Von Beteiligten wurde das Mitführen scharfer Waffen und Munition infrage gestellt.
  • Wann dürfen Feldjäger in Inland überhaupt eingesetzt werden und mit welchen Befugnissen?

Vom Verteidigungsministerium wird zu den Fragen und Vorwürfen nicht Stellung bezogen, da sie sich zu laufenden Verfahren grundsätzlich nicht äußern.

Wir sind immer noch der Meinung, dass Einsätze der Bundeswehr im Innern gegen das Grundgesetz verstoßen und Feldjäger lediglich bei Ordnungswidrigkeiten in und um die Liegenschaften  der Bundeswehr und nur gegen Bundeswehrangehörige eingesetzt werden können. Eine nationale Notlage, die den Einsatz als Hilfskräfte des niedersächsischen LKA rechtfertigen würden, können wir auch nicht erkennen.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-feldjaeger-meldet-nach-extremismus-razzia-bedenken-an-a-29fb9165-d8da-4bce-900e-54a0e52518d9


Kommentar: RE: 20220914 "Scharfer Einsatz im Inland" verfassungsgemäß?

Wie die Junge Welt schreibt, hat das Verteidigungsministerium inzwischen mitgeteilt, dass es sich um eine normale militärpolizeiliche Maßnahmen und keineswegs um einen unter Verfassungsvorbehalt stehenden Bundeswehreinsatz im Inland gehandelt habe. Es sei auch kein Verstoß gegen das Trennungsgebot zwischen "nachrichtendienstlicher Vorfeldtätigkeit und polizeilich-exekutiver Gefahrenabwehr und Strafverfolgung".
https://www.jungewelt.de/artikel/434662.staat-und-nazis-faschistische-soldaten-im-visier.html

Ti., 15.09.22 08:51


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Tags: #Polizei #Geheimdienste #MAD #Militär #Bundeswehr #EinsatzimInnern #Feldjäger #Rechtsaußen #Neo-Nazis #Rocker #Whistleblowing #Anzeige #Dienstvergehen
Erstellt: 2022-09-14 08:37:20
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