17.11.2009 Leutheusser dringt auf Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer

17.11.2009: Leutheusser dringt auf Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer

Die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich für eine gesetzliche Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz ausgesprochen. Zu regeln ist z.B. welche Fragen bei Bewerbungsgesprächen generell unzulässig sind.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte den Vorstoß der Ministerin. So sei auch die unzulässige Erhebung von Gesundheitsdaten bei Einstellungen zu verbieten.

Der DGB erwartet Falk zufolge, am Entwurf eines neuen Gesetzes beteiligt zu werden. In dem neuen Gesetz muss die Kontrolle von Telefongesprächen oder der Datenabgleich von Kontennummern und weitere gezielte Überwachungen am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld verboten werden. Nur bei einem schwerwiegenden konkreten Verdacht und mit Zustimmung des Betriebsrats können Ausnahmen möglich sein.

Der Bund Deutscher Arbeitgeber (BDA) warnte natürlich gleich vor Überregulierungen.

Mehr dazu bei http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5i3kr0KQoFfNB8KWsHOINjrUS8mCg

Anmerkung:

Aktion Freiheit statt Angst e.V. unterstützt die die Forderung nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in einer Pressererklärung

/presse/pressemitteilungen/815-20091115-arbeitnehmerdatenschutzverletzungen-im-land-berlin-sind-nicht-akzeptabel




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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutzgesetz #Pressererklaerung #Arbeitnehmerdatenschutz #DGB #FDP #BDA #Bewerberdaten #Leutheusser-Schnarrenberger
Erstellt: 2009-11-17 08:17:13
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