03.12.2009 Autobahnen dürfen nicht dauerhaft überwacht werden

03.12.2009: Autobahnen dürfen nicht dauerhaft überwacht werden

Auch wenn wir es kaum wahrnehmen, die visuelle Überwachung des öffentlichen Raumes ist fast schon lückenlos. Videokameras in und vor Kaufhäusern, an den Ausfallstraßen, in Tunnels, auf Bahnhöfen und Flughäfen überwachen den Bürger auf Schritt und Tritt.

Eine Dauervideoüberwachung von Autobahnen verletzt das Persönlichkeitsrecht und ist somit verfassungswidrig. Das besagt eine am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg. Die Dauervideoüberwachung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes. (AZ: Ss Bs 186/09).  Ein aus solcher Überwachung gewonnener Beweis sei illegal erlangt worden und damit nicht verwertbar.

Da der Beschluss die erste OLG-Entscheidung in einem solchen Fall sei, hat er nach Ansicht der Richter Grundsatzcharakter.

Mehr dazu bei http://www1.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/verkehrsueberwachung100.html
und http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2009-12/15625068-neue-westfaelische-neue-westfaelische-bielefeld-kommentar-oberlandesgericht-kippt-videobeweis-ueberwachungsstaat-juergen-juchtmann-007.htm


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Tags: #Autobahn #Dauervideoueberwachung #videoueberwachung #ueberwachung #Urteil #OLG #Persoenlichkeitsrecht #informationelleSelbstbestimmung #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2009-12-05 11:56:17
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