10.12.2009 IT Branche kritisiert Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

IT Branche kritisiert Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Entscheidung für die Unternehmen verheerend

Der Providerverband Eco hat eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Vorratsdatenspeicherung als katastrophal bezeichnet. Danach müssen die betroffenen vier Unternehmen die Vorratsdatenspeicherung umsetzen, obwohl eine Entscheidung über die Verfassungskonformität sowie eine Regelung zur Kostenerstattung noch aussteht.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte im März 2009 die Auffassung vertreten, dass Firmen nicht gezwungen werden dürften, die Infrastruktur zum Datensammeln vorzuhalten. Der Zwang zur Datenspeicherung ohne eine Entschädigung für die Kosten sei verfassungswidrig.

Anders sah es nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem am 8. Dezember 2009 veröffentlichten Urteil: "Den Unternehmen drohten keine derart schwerwiegenden Schäden, dass das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug der EU-Richtlinie zurücktreten müsse."

Der Eco sprach von "katastrophalen Gerichtsbeschlüssen". Die Branche bleibe auf Kosten sitzen. Die Entscheidung sei für die Unternehmen verheerend. Diese würden gezwungen, enorme Datenhalden mit sensibelsten Kommunikationsdaten über ihre Kunden aufzubauen.

Mehr dazu bei http://www.golem.de/0912/71776.html

Das Bundesverfassungsgericht wird am 15. Dezember 2009 über die Vorratsdatenspeicherung verhandeln.

Siehe /presse/unsere-themen-in-der-presse/850-20091210-ablauf-der-verhandlung-in-sachen-qvorratsdatenspeicherungq


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Tags: #OberverwaltungsgerichtsBerlin-Brandenburg #Vorratsdatenspeicherung #eco #Provider #Kosten #Bundesverfassungsgericht
Erstellt: 2009-12-10 08:07:20
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