14.12.2009 Vorratsdatenspeicherung: Es gibt keinen Fall des Missbrauchs bei der Polizei

14.12.2009 Vorratsdatenspeicherung: "Es gibt keinen Fall des Missbrauchs bei der Polizei"

Das Hamburger Abendblatt sprach mit dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei Konrad Freiberg über die Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung für die Fahndungsarbeit.

" Die Überwachung der Kommunikation ist für die Ermittlungen von schweren Verbrechen von zentraler Bedeutung. Ohne die Vorratsdatenspeicherung wäre die Polizei in vielen Fällen blind und taub. Sie würde nur noch die Täter fassen, die mit dem Hammer die Scheibe einschlagen, nicht aber die, die sich für schwere Verbrechen verabreden.

Tausende Straftaten der schwersten Kriminalität könnten nicht mehr aufgeklärt werden. Ich möchte daran erinnern, dass die Polizei schon immer auf die Verbindungsdaten, die zu Abrechnungszwecken bei den Telekommunikations-Anbietern gespeichert wurden, mit richterlicher Genehmigung zurückgreifen konnten."

Mehr dazu im http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1306232/Freiberg-Es-gibt-keinen-Fall-des-Missbrauchs-bei-der-Polizei.html

Anmerkung: Wenn jemand behauptet, dass es keinen Missbrauchsfall gegeben hätte, dann würde ich erwarten, dass man verscuht dass zu belegen, z.B. durch Zahlen, wie oft, zu welchen Straftaten, ...

So wurden allein in Bayern von Mai bis Juli 2008 insgesamt 729 Überwachungs- und Abfrageanordnungen durchgesetzt.
/ds/articles/150-zahlen-zu-telekommunikationsueberwachung-in-bayern-und-die-drohung-des-staatsschutzes-coburg-gegen-studierende-190309.htm

und in
/ds/articles/609-20090923-zahl-der-telefonueberwachungen-gestiegen.htm
mussten wir feststellen:

Die deutsche Justiz greift nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" immer häufiger zum umstrittenen Mittel der Telefonüberwachung. 2008 sei die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, um elf Prozent gestiegen.

Das gehe aus einer Statistik des Bundesamtes für Justiz hervor, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. So habe es im vergangenen Jahr 5348 solche Verfahren gegeben, 2007 seien es 4806 gewesen. Insgesamt 16 463 Mal seien Überwachungsmaßnahmen angeordnet worden. Besonders drastisch sei der Anstieg mit 30 Prozent in Bayern ausgefallen, wo im vergangenen Jahr 1023 Verfahren mit Telekommunikationsüberwachung registriert worden seien. Im Vorjahr seien es 782 gewesen.

 Darin sind die Zahlen der präventiven Eingriffe ins Fernmeldegeheimnis und die Aktionen der Geheimdienste noch nicht enthalten.




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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Missbrauchs #Polizei #Ueberwachung #Telefon #internet
Erstellt: 2009-12-14 07:23:04
Aufrufe: 3401

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