Historie zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
- 1984
- Schon Norbert Blüm hatte als Bundesarbeitsminister einen, wie er sagte, fertigen Entwurf "fast 16 Jahre in der Schublade liegen", konnte ihn aber gegenüber den Interessen der Wirtschaft nicht durchsetzen.
- In der rot-grünen Koalitionsvereinbarung von 1998 steht
- "Effektiver Datenschutz im öffentlichen und privaten Bereich gehört zu den unverzichtbaren Voraussetzungen für eine demokratische und verantwortbare Informationsgesellschaft". Die Koalitionsparteien sind sich einig innerhalb der Legislaturperiode ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auf den Weg zu bringen.
- Beschluss des DGB-Bundesvorstandes vom 7.9.99
- Der DGB-Bundesvorstand beschließt die Eckpunkte des DGB zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
- In einem am 17. Februar 2005 getroffenen Beschluss
- bedauerte der Deutsche Bundestag, dass "eine gesetzliche Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes trotz mehrfacher Aufforderungen und entsprechender Zusagen der Bundesregierung noch immer nicht erfolgt ist." Der Bundestag hält ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz insbesondere im Hinblick auf die elektronische Kommunikation (Internet, E-Mail) und die damit einhergehenden Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers für erforderlich.
- In den Folgejahren I
- Die Bundesregierung schiebt den schwarzen Peter nach Brüssel. Es soll eine europäische Richtlinie zum Arbeitnehmerdatenschutz erarbeitet werden. Der britische Sprecher des Gremiums erklärte 2006 dazu: "We will speak a lot about but you will never see it." (wie bei sozialen und Bürgerrechten in der EU üblich)
- In den Folgejahren II
- Der DGB lädt in diversen Treffen Betriebsräte, Datenschützer und Vertreter der Politik zur Diskussion über die Inhalte eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes. Mit Ausnahme der Arbeitgeberverbände wird einhellig die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes bekräftigt und in diese Richtung an die jeweilige Regierung appelliert.
Zum Thema
/themen/verbraucher-a-arbeitnehmerinnen-datenschutz/100-arbeitnehmerdatenschutz
Weitere Verweise
Mitmachen in der gemeinsamen Arbeitsgruppe
Eckpunkte des DGB zu einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Pressemitteilung des DGB vom Treffen am 13.11.08: "Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz dringend erforderlich"
Antrag der Partei Die Linkevom 16.12.2008 für gesetzliche Regelungen beim Arbeitnehmerdatenschutz
Vorschlag des Arbeitskreises des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. zu den notwendigen Regelungen für ein "Gesetz zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis (GSPA)
Forderungen des Bundesdatenschutzbeauftragten zu einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Thilo Weichert: Moderne IT-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz. Artikel bei www.datenschutzzentrum.de
verdi innotec: btq-Studie zeigt: Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz ist notwendig
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) legt einen Katalog der Regelungslücken im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes vor
Liste aller unserer Artikel zum ArbeitnehmerInnendatenschutz
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Erstellt: 2009-12-21 09:11:29 Aufrufe: 6654
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