Elektronische Gesundheitskarte

elektronischen Gesundheitskarte

Alle Versicherten, ob Kasse oder Privat, sollen in Zukunft eine „elektronische Gesundheitskarte“ erhalten. Die Karte dient als Schlüssel zu einem verteilten Computernetzwerk, dem sich künftig alle Arztpraxen, Zahnärzte,elGesundheitskarte Krankenhäuser, Apotheken, Psychotherapeuten, alle ca. 300 Krankenkassen, Krankengymnasten, Sanitätshäuser und viele weitere Berufsgruppen des Gesundheitswesens anschließen müssen. Dies bedeutet, dass schätzungsweise bis zu 2 Millionen Menschen aus dem gesamten Gesundheitsbereich Zugriff auf die Krankheitsdaten erhalten werden.

Grundlage für die Karte war das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) vom 14.11. 2003.

Der 110. Deutsche Ärztetag im Mai 2007 in Münster hat mit einer Mehrheit von 111 zu 94 Stimmen beschlossen, die eGK in der heute vorliegenden Form abzulehnen und neue Wege zu gehen, die eine größere Datensicherheit und eindeutige Aussagen über die Finanzierbarkeit aufweisen.

Kostenerwartungen

Einsparungen erhofft man sich durch die Einführung des elektronischen Rezeptes (die Krankenkassen veranschlagen zurzeit für jedes der jährlich etwa 700 Millionen Rezepte Bearbeitungskosten von 40 – 50 Cent), durch die Aktualisierung von administrativen Daten (die eine Neuausgabe der Karten unnötig macht), sowie durch Abgleich der eingenommenen Medikamente (wodurch sich Behandlungen wegen falscher Medikation vermeiden lassen). Allerdings haben Test in NRW ergeben, dass dafür beim Arzt pro Rezepterstellung minimal 30 Sekunden, in der Regel 1-2 Minuten Aufwand einem Zeitaufwand von 10 Sekunden beim schriftlichen Rezept gegenüber stehen.

Die Einführung der Gesundheitskarte sollte 2005 für die technischen Geräte 1,6 Milliarden Euro kosten, 2009 geht man bereits von 5-7 Mrd. Euro aus. Eine Kosten-Nutzen-Analyse (Stand: 31. Juli 2006) von Booz-Allen-Hamilton (jetzt Booz & Company) im Auftrag der Firma gematik ergab, dass nicht nur die Einführung, sondern auch die weitere Benutzung der elektronischen Gesundheitskarte enorme Kosten verursachen wird. Die Analyse bezog sich auf einen Zeitraum von zehn Jahren.[19]

Schlüsselfunktion der Karte

Auf der Karte selbst wird fast nichts gespeichert! Sie enthält einen Chip – ähnlich mit goldenen Kontakten wie für die „GeldKarte“ in einer EC­Karte, aber es ist eine weitere PIN nötig (Persönliche Identifizierungs­Nummer). Die Karte dient als Zugangs-­Schlüssel zu einem gigantischen Computernetzwerk, dem sich künftig alle Psychotherapeuten, Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, etwa 300 Krankenkassen, Sanitätshäuser und viele weitere Berufsgruppen des Gesundheitswesens anschließen müssen. Dies bedeutet, dass schätzungsweise BIS ZU 2 MILLIONEN MENSCHEN AUS DEM GESAMTEN GESUNDHEITSBEREICH ZUGRIFF auf die Krankheitsdaten erhalten werden.

Private Krankheitsdaten­ Speicherung

Ihre Krankheitsdaten sollen nicht mehr Ihrem Privatgeheimnisschutz und der Schweigepflicht Ihres Psychotherapeuten oder Arztes unterliegen, sondern IN ZENTRALEN, PRIVAT­WIRTSCHAFTLICHEN COMPUTERN MIT INTERNET­-ANBINDUNG gespeichert werden! Ihre Krankheitsdaten, das sind Ihre Daten zur Häufigkeit von Arztbesuchen, zu psychischen Krisen, Psychiatrie­Aufenthalten, Suizidgedanken, Geschlechts­krankheiten, Krebs, Diabetes, Potenzproblemen, Fehlgeburten, HIV­Infektion, Operationen, Erbkrankheiten, Gentest­Ergebnissen, Vorerkrankungen und erfolgreich beendeten, abgeschlossenen Behandlungen.

Wollen Sie, dass in Zukunft Ihre Krankheitsdaten, zum Beispiel AIDS, Krebs, Diabetes, Potenzprobleme oder Nervenzusammenbruch, nicht mehr unter der Schweigepflicht Ihres Arztes liegen, sondern in zentralen Computern mit Internet-Anbindung gespeichert werden?

Ein Flyer mit Informationen zur e-Gesundheitskarte von Werner Lohl, Präsidiumsbeauftragter für Datenschutzfragen im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.)

Weitere Informationen

Zur elektronischen Gesundheitskarte:
https://netzpolitik.org/2012/wie-man-keine-elektronische-gesundheitskarte-bekommt/

http://www.graubrotblog.de/2011/11/17/warum-ich-erstmal-keine-elektronische-gesundheitskarte-bekommen-muss/

Zur Schutzerklärung:
http://www.patientinformiertsich.de/aktuelle_meldungen/details.php?msgid=343&msgtyp=

http://www.patientinformiertsich.de/aktionen/details.php?msgid=302

Fragen und Antworten von der Verbraucher_innenzentrale Hamburg:
http://www.vzhh.de/gesundheit/127121/muss-ich-meiner-krankenkasse-ein-foto-schicken.aspx

Und natürlich immer:
http://www.stoppt-die-e-card.de/

Wiki meint http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Gesundheitskarte

Unser Flyer  zur „elektronischen Gesundheitskarte

Alle Artikel zur „elektronischen Gesundheitskarte

 


Kategorie[28]: Begriffserklärungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1fR
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/904-elektronische-gesundheitskarte.htm
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Tags: #Definitionen #elektronische #Gesundheitskarte
Erstellt: 2009-12-21 09:32:30
Aufrufe: 7203

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