BKA Gesetz immer noch verfassungswidrig
Teile des BKA-Gesetzes sind verfassungswidrig. Das hatten wir schon 2008 vermutet. Aber das BVerfG hat 10 Jahre gebraucht, um das festzustellen. Nun hat die Regierung (nur) noch bis Ende Juli Zeit, diese "Fehler" zu beheben.
Die beiden Gesetzesvorschläge die z.Zt. vorliegen machen leider keinen guten Eindruck, dass wirklich beabsichtigt ist, die Bedenken des Gerichts zu berücksichtigen. Es ging vor allem um folgende Fragen schreibt Netzpolitik.org:
- wie Daten in der polizeilichen Datenbank INPOL gespeichert werden dürfen,
- ab wann sind Kontaktpersonen potenzieller Terrorist:innen überwachungsrelevant,
- müssen „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, „dass die betroffene Person künftig Straftaten begehen wird und gerade die Weiterverarbeitung der gespeicherten Daten zu deren Verhütung und Verfolgung beitragen kann“.
Vermutlich wird der mehr schwarz als rote Innenminister wenig ändern wollen und so wird das nächste BKA Gesetz genauso verfassungswidrig sein, wie das mit dem wir seit 2008 leben müssen. Und wieder werden mindestens 8 Jahre vergehen, bevor das BVerfG erneut feststellt, dass wir unter einem verfassungswidrigen Gesetz gelebt haben ...
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2025/aenderung-des-bka-gesetzes-wenig-zeit-wenig-verbesserung/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Hy
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Erstellt: 2025-06-10 00:34:00 Aufrufe: 114
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