03.02.2009 Gegen verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet

03.02.2009: Gegen verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet

Presserklärung: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft zum Protest gegen einen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf. Besorgte Internetnutzer sollen zum Telefon greifen und offene Briefe an die Bundestagsabgeordneten und die Landesregierungen schreiben, um eine flächendeckende Speicherung ihrer Surfgewohnheiten zu verhindern.

Das geplante "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" soll künftig jedem Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ das Recht geben, das Lese-, Schreib- und Suchverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen und auszuwerten. Das Bundesinnenministerium hatte in einer öffentlichen Stellungnahme vom Januar dementiert, dass eine "unbegrenzte oder anlasslose Speicherung [...] durch die vorgeschlagene Regelung [...] gestattet" werden soll. In einem Antwortschreiben an das Ministerium weist der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis nun darauf hin, dass "diese Absicht leider keinen Niederschlag in der Entwurfsformulierung gefunden" habe. In einem 12-seitigen Hintergrundpapier[1] kritisiert er, der Vorschlag sei zum Schutz von Computersystemen nicht erforderlich, drohe "katastrophale Auswirkungen" zu entfalten und widerspreche zentralen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

"Angesichts des international wachsenden Bewusstseins für die Gefahren von immer mehr Datensammlungen stellen die bisher starken Datenschutz-Regelungen in Deutschland einen Standort-Vorteil dar", erklärt Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien. "Gegen die erklärte Absicht der Bundesregierung, den Schutz der Privatsphäre zum 'Exportschlager' zu machen, würde das Gesetz für Webseiten-Betreiber eine beliebige und anlasslose Vollüberwachung erlauben. Damit fiele Deutschland auf das Niveau von Datenschutz-Verlierern, zum Beispiel die USA, zurück." ...

Der Gesetzentwurf[2] wird zur Zeit vom Bundesrat beraten. Die Bundesregierung hat ein Eilverfahren eingeleitet, um die Stellungnahme der Länder nicht abwarten zu müssen. Schon am 12. Februar soll das Gesetz in den Bundestag eingebracht werden.


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Tags: #Surfverhaltens #Internet #Internetsperren #Überwachung


Erstellt: 2009-02-04 09:53:11
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