30.07.2026 Gibt es noch Privatsphäre?

Recht auf Anonymität?

Immer wieder beklagen wir, dass uns die Nutzung des Internet und inzwischen sogar das normale Leben anonym nicht mehr möglich ist. Dabei gehört die Privatsphäre zu unseren Grundrechten. Kann man es noch verstehen, dass sich Banken anschauen wollen, wer an ihren Geräten Geld abholt, so gibt es für eine anlasslose Kameraüberwachung auf der Straße und in Verkehrsmitteln keine Rechtfertigung. Immer wieder beklagen wir die dabei auftretenden "False Positives", also die fälschlicherweise Verdächtigten. Diese erleben in der Regel eine Odyssee, die sich in Einzelfällen über Tage und Monate, schlimmstenfalls lebenslang hinziehen kann.

Hier einige Beispiele

Dass es mindestens seit Trump mit der Rechtsstaatlichkeit in den USA schlecht bestellt ist, wissen wir, aber auch, wenn Österreichs Datenschutzbehörde die Betroffenen in den beiden ersten Fällen unterstützt, sind die Sicherheitsbehörden nicht bereit ihr Verhalten zu ändern, sondern beharren weiter auf dem anlasslosen Einsatz von KI-unterstützter Gesichtserkennung.

Mehr dazu bei https://epicenter.works/content/dsb-erklaert-einsatz-von-gesichtserkennung-durch-polizei-fuer-rechtswidrig


Kommentar: RE: 20260730 Gibt es noch Privatsphäre?

Ich habe noch ein Beispiel für euch:
ine Tippfehler kostete einen Mann anderthalb Jahre Freiheit.
Der Kanadier Brandon Klayme wurde 2018 Opfer eines fatalen Irrtums. US-Behörden fahndeten wegen Kindesanbahnung über den Messenger Kik und gaben bei ihrer Anfrage an das Unternehmen versehentlich den Nutzernamen "fus_ro_dah" mit nur einem Unterstrich an. Der eigentliche Täter nutzte aber "fus__ro_dah" mit zwei Unterstrichen.
Kik lieferte daraufhin die Daten von Klayme, die US-Ermittler leiteten die IP-Adresse an die kanadische Polizei in Halifax weiter. Die Beamten durchsuchten Klaymes Wohnung und alle elektronischen Geräte – fanden aber absolut nichts. Keine Beweise, kein belastendes Material, nichts.
Trotzdem kam es 2024 zur Verurteilung. Das Gericht stützte sich ausschließlich auf die technische Zuordnung durch die Dienstanbieter. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung bemerkten während der Verhandlung die Abweichung im Benutzernamen. Klayme saß seine komplette Haftstrafe ab.
Erst bei der Vorbereitung der Berufungsschrift stolperte die Verteidigung über den fehlenden Unterstrich.

Jo., 01.08.26 09:38


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Erstellt: 2026-07-30 07:58:20
Aufrufe: 259

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