Provider speichern SMS-Inhalte "illegal"
Natürlich ist das Speichern von Kommunikationsinhalten verboten, das steht schon im Grundgesetz - aber zur "technischen Störungserkennung" können die Firmen sich die Kommunikationsdaten ansehen. Diese Möglichkeit legen die Provider sehr großzügig aus und speichern SMS Inhalte bis zu 7 Tage. Auch nach Klagen gegen diese Praxis und "Ermahnungen" durch die Bundesnetzagentur hat sich da nur wenig geändert.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung stellt dazu fest:
Finger weg von meinen SMS!
Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer kritisieren, dass Mobilfunkanbieter wie Telekom, Vodafone und Telefonica neben Informationen über jegliche Verbindung auch jede verschickte SMS sieben Tage lang auf Vorrat speichern. Obwohl die SMS-Speicherung der industrienahen Bundesnetzagentur seit Jahren bekannt ist, hat nur ein Netzbetreiber die Speicherung von SMS-Inhalten abgestellt, wie die Bundesregierung mitteilt.
"Die Telekommunikationsunternehmen missbrauchen das Schlupfloch, mit dem die Politik eine siebentägige Vorratsdatenspeicherung zur 'Störungserkennung' zugelassen hat", erklärt Jens Kubieziel vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Eine Maskierung von SMS-Inhalten am Bildschirm von Kundendienstmitarbeitern als Schutzmaßnahme für private Nachrichten verkaufen zu wollen, ist Augenwischerei. Die Bundesregierung belügt das Parlament, wenn sie behauptet, Ermittler und Geheimdienste hätten keinen Zugriff auf Daten aus der 'kleinen Vorratsdatenspeicherung'. Bei der umstrittenen Funkzellenabfrage in Dresden beispielsweise wurden diese Daten ausdrücklich abgefragt.
Wir rufen alle Verbraucher auf, bei ihren Anbietern gegen die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten und SMS unter dem Deckmantel der 'Störungserkennung' zu protestieren. Anstelle von SMS sollte man aus Sicherheitsgründen Apps wie Signal nutzen. Diese verschlüsseln die übertragenen Nachrichten."
Vodafone klagt zurzeit vor dem Verwaltungsgericht, um die Details seiner Speicherpraxis geheim zu halten.
Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/776/1/lang,de/
und Unterlagen der Bundesdatenschutzbeauftragten zur SMS-Speicherung http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/sms-speicherung_anon.pdf
und alternative verschlüsselte Kommunikation über Signal https://signal.org/
und über Telegram https://telegram.org/
Kommentar: RE: 20171023 Illegales Speichern von Kommunikationsinhalten zur "Fehlererkennung"
Warum ist es so schwer die Rechtslage durchzusetzen?
Gerichte haben die Seicherung verboten, die Bundesnetzagentur stellt sie als illegal fest und trotzdem ...
Immer dieses Aussitzen!
Roman, 26.10.2017 10:52
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Erstellt: 2017-10-23 08:35:21 Aufrufe: 1613
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