16.01.2018 VDS-Klage: Folgt BVerfG dem EuGH?

Vorratsdatenspeicherung nicht europarechtskonform?

Natürlich nicht - das wissen wir seit den beiden Urteilen des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung (VDS). Nun hat sich auch das Bundesverfassungsgericht auf diese beiden Urteile bezogen und stellt in Bezug zur Verfassungsklage gegen das neue Gesetz zur VDS Klägern und Beklagten die Frage ob die verdachtslose Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Bewegungsdaten in Deutschland "mit den Anforderungen des europäischen Gerichtshofs ... vereinbar" ist.

Dabei verweist das Gericht in dem Schreiben vom 06.11.2017 auf ein Urteil, mit dem der Europäische Gerichtshof 2016 schwedische und britische Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung verworfen habe (vgl. EuZW 2017, 153). In diesem Urteil hatte der EuGH schon damals die Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten auch von Personen, "bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte" beanstandet.

"Der Europäische Gerichtshof hat längst entschieden, dass die von der 'Großen Koalition' beschlossene wahllose Massenerfassung sämtlicher Kontakte und Bewegungen der gesamten Bevölkerung nicht mit den Grundrechten vereinbar ist", kommentiert Rena Tangens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. D. h., dass BVerfG könnte es sich mit einem Urteil zur neuen VDS eingentlich sehr einfach machen weil der Grundrechtsverstoß bereits auf höherer Ebene verurteilt wurde.

Die Forderung des AK Vorrat lautet folgerichtig deshalb "Die zukünftige Koalition muss ihren sinnlosen Kampf gegen die Grundrechte aufgeben und das 2015 beschlossene Gesetz zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung im Bundestag wieder aufheben. Der Zustand des Generalverdachts gegen die gesamte Bevölkerung ist unerträglich!"

Auch Aktion Freiheit statt Angst hatte zusammen mit über 20 Bürgerrechts-, Journalisten-, Berufs- und Wirtschaftsverbände in einem Offenen Brief die Abschaffung des schwarz-roten Gesetzes gefordert. In den Jamaika-Koalitionsverhandlungen hatte sich die Union zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung auch dazu bereit erklärt, bevor die Gespräche scheiterten - aus den Sondierungen von schwarz-rot hat man nichts dergleichen gehört.

Mehr dazu bei https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/ak-vorrat-bverfg-stellt-europarechtskonformitaet-der-vorratsdatenspeicherung-in-frage
und http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/782/1/lang,de/


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Erstellt: 2018-01-16 09:33:50
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