13.05.2009 Rechtsausschuss ignoriert Bedenken bei Gesetz z. Verfolgung staatsgefährdender Straftaten
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(siehe auch: Pressemitteilung "Gesetzesentwurf zum Staatsschutzstrafrecht höhlt als "Carte blanche" den Rechtsstaat aus (24.04.09)")

 

Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten unter Strafe
stellen

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/BOB) Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat am
Mittwochmorgen im Rechtsausschuss einen Gesetzentwurf der
Bundesregierung ( 16/12428
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612428.pdf> ) zur
Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
beschlossen. FDP, Linke und Grüne stimmten geschlossen gegen diese
Initiative. Künftig soll derjenige mit einer Freiheitsstrafe von bis zu
zehn Jahren bestraft werden, der eine schwere staatsgefährdende
Gewalttat geplant und vorbereitet habe, die beispielspielsweise die
Verfassung Deutschlands gefährden könnte. Vorgesehen ist weiterhin, dass
unter das neue Strafrecht Menschen fallen sollen, die entweder als
Ausbilder in einem sogenannten "Terrorcamp" tätig sind oder sich darin
ausbilden lassen, um eine solche Tat zu begehen. Mit Strafe bedroht ist
weiterhin die Herstellung bestimmter Stoffe wie Viren, Gift und
radioaktive Materialen oder das zur Verfügung stellen dieser Stoffe.

Auf Bemerkungen der Oppositionsfraktionen, Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries (SPD) habe zugegeben, der Gesetzentwurf sei
verfassungsrechtlich "auf Kante genäht", erwiderte die Koalition,
Zypries habe genauso wie die Koalition keine verfassungsrechtlichen
Bedenken. Die CDU/CSU erklärte, "man könne aus Angst vor dem Tode, nicht
schon Selbstmord begehen". Das Bundesverfassungsgericht sei die einzige
Instanz, eine eventuelle Verfassungswidrigkeit festzustellen. Die SPD
fügte hinzu, es gebe einen "eng begrenzten Kreis" von Terroristen, die
nach Deutschland zurückzukommen könnten. Deshalb sei der Gesetzentwurf
notwendig. Es handele sich nicht um ein "Gesinnungsstrafrecht".

Die FDP hielt demgegenüber die bestehenden Gesetze für ausreichend, eine
terroristische Bedrohung - die auch die Liberalen sahen - zu bekämpfen.
Es sei Aufgabe der Polizei und der Nachrichtendienste, gegen diese
Gefahr vorzugehen. Die Grünen meinten, die Sachverständigenanhörung habe
die Bedenken, die die Grünen gegen diese Initiative hätten, deutlich
gemacht. Die Koalition habe jedoch keinen Anlass gesehen, darauf zu
reagieren. Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/11735
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/117/1611735.pdf> ) wurde für
erledigt erklärt. Einen Gesetzentwurf des Bundesrates lehnte der
Rechtsausschuss einstimmig ab.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 141


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