27.05.2009 Leichte Stärkung des Parl. Kontrollgremiums
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Innenausschuss für Stärkung des Parlamentarischen Kontrollgremiums

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Die Rechte des Parlaments zur Kontrolle der
Geheimdienste sollen gestärkt werden. Dazu verabschiedete der
Innenausschuss am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalition und
der Freidemokraten gemeinsame Gesetzentwürfe der Fraktionen von CDU/CSU,
SPD und FDP zur Änderung des Grundgesetzes ( 16/12412
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612412.pdf> ) und zur
"Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste
des Bundes" ( 16/12411
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612411.pdf> ) in
modifizierter Form. Sie sollen am Freitag im Bundestagsplenum zusammen
mit Vorlagen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Reform des
Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) abschließend beraten werden.

Während der Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion ( 16/12189
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/121/1612189.pdf> ) gleichfalls
auf eine wirksamere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste
abzielt, will die Linksfraktion mit ihrem Entwurf ( 16/12374
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/123/1612374.pdf> ) dem PKGr ein
Vetorecht einräumen, bei dem ein Fünftel der Mitglieder des Gremiums
eine Beobachtung von Abgeordneten durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz verhindern könnte. Beide Entwürfe fanden ebenso wie
ein zusätzlicher Antrag der Linksfraktion ( 16/5455
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/054/1605455.pdf> ) im Ausschuss
keine Mehrheit; eine weitere FDP-Vorlage ( 16/1163
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/011/1601163.pdf> ) wurde für
erledigt erklärt.

Koalition und FDP sehen in ihren Gesetzentwürfen neben der Verankerung
des PKGr in der Verfassung durch einen neuen Grundgesetzartikel unter
anderem bessere Selbstinformationsrechte des Gremiums vor. So soll das
bisherige einfache Recht des PKGr auf Akteneinsicht zu einem Anspruch
auf Herausgabe von Akten und Daten auch im Original erweitert und das
Befragungsrecht des Gremiums gegenüber Mitarbeitern der
Nachrichtendienste sowie der Bundesregierung und anderer Bundesbehörden
ausgebaut werden. Auch sollen die PKGr-Mitglieder ein gesetzlich
festgeschriebenes "jederzeitiges Zutrittsrecht zu sämtlichen
Dienststellen der Nachrichtendienste des Bundes" erhalten. Mitarbeiter
der Dienste sollen sich zudem jederzeit direkt - ohne Umweg über die
Behördenspitze - an das Gremium wenden können. Eingaben sollen zugleich
an die Leitung des betroffenen Dienstes gerichtet werden.

Ferner wollen Koalition und FDP klarstellen, dass die Bundesregierung
ihren Informationspflichten gegenüber dem Kontrollgremium unverzüglich
nachzukommen hat. Dabei soll das PKGr in Berichten an das
Gesamtparlament ausdrücklich darauf eingehen können, inwieweit die
Regierung ihren Berichtspflichten nachgekommen ist. Vorgesehen ist
daneben, die Möglichkeiten des Gremiums zur Information der
Öffentlichkeit "maßvoll" auszubauen. Dazu soll es eine "verbesserte
Regelung zur Veröffentlichung von Bewertungen und Berichten" erhalten
und bei Bedarf jederzeit dem Bundestagsplenum Bericht erstatten können.
Auch soll jedes PKGr-Mitglied das Recht haben, Bewertungen der Mehrheit
des Gremiums durch ein Sondervotum zu ergänzen. Schließlich sollen die
PKGr-Mitglieder nach den Vorstellungen von Union, SPD und FDP zur
Unterstützung ihrer Arbeit Mitarbeiter ihrer Fraktion nach Anhörung der
Bundesregierung mit Zustimmung des PKGr benennen können.

Die Unions-Fraktion nannte den gemeinsamen Vorschlag von Koalition und
FDP im Ausschuss "wohl austariert". Die SPD-Fraktion betonte, das "sehr
konstruktive, überparteiliche Agieren" bei den Beratungen habe am Ende
ein gutes Ergebnis erbracht. Nach Auffassung der FDP-Fraktion führen die
angestrebten Gesetzesänderungen zu einer deutlichen Verbesserung der
Kontrollmöglichkeiten des PKGr. Die Fraktion Die Linke sah in den
Vorlagen von Koalition und FDP zwar eine Verbesserung der gegenwärtigen
Rechtslage, beklagte aber zugleich zu geringe Minderheitenrechte. Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemängelte unter anderem, dass ein
PKGr-Mitglied nicht seine Fraktionsführung über "schwerwiegende Dinge"
informieren dürfe.

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 160


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