28.08.2012 Keine Bundeswehr im Innern!
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Verhängnisvolle Schatten der Vergangenheit - Bundesverfassungsgericht erlaubt Militär-Einsätze im Inneren

Die Arbeitsgruppe "Schülerthemen" in Aktion Freiheit statt Angst  ist zusammen mit dem Berliner Bündnis  "Schule ohne Militär" entsetzt über die Grundgesetz-freie Interpretation des 2. Senats des BVerfG zum möglichen Einsatz der Bundeswehr im Innern. Wir können uns nur der Pressemitteilung des Komitees für Grundrechte und Demokratie von gestern anschließen.

Pressemitteilung des Komitees für Grundrechte und Demokratie
Köln, 27. August 2012

Verhängnisvolle Schatten der Vergangenheit:
Bundesverfassungsgericht erlaubt Militär-Einsätze im Inneren

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.8.2012 eine Plenarentscheidung zum
Einsatz der Bundeswehr im Inneren vom 3.7.2012 veröffentlicht (2 PBvU 1/11).
Das Urteil stellt einen schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bruch dar. Es
eröffnet Möglichkeiten für bewaffnete Inlandseinsätze, die von den
VerfassungsgründerInnen in Erinnerung an die unheilvolle Rolle von
Militäreinsätzen in deutschen Landen eindeutig verboten wurden.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie kritisiert seit Jahren die
Entgrenzungen des Militärischen sowohl nach Außen als auch nach Innen. Beim
G-8-Gipfel in Heiligendamm war die Bundeswehr bereits mit Spähpanzern auf
Brücken und Flugzeugen zur Luftüberwachung präsent. Immer stärker benutzt
die Bundesregierung das Einfallstor der Amtshilfe nach Art. 35 GG, um die
Bundeswehr im Inneren zur Geltung zu bringen. Nach der jüngsten Entscheidung
kann die Armee jetzt auch mit den ihr eigenen Waffen zum Einsatz kommen.

Zwar wird im Urteil behauptet, dass die Bundeswehr nicht gegen
Demonstrierende eingesetzt werden dürfe, doch wie schnell werden durch
staatliche Definitionen Demonstrierende zu kriminellen Massen umgedeutet.
Und auch im Falle der sogenannten Terrorbekämpfung weiß man, wie schnell
politisch widerständige Gruppierungen mit den Paragraphen 129a/b
Strafgesetzbuch als terroristische Vereinigungen abgestempelt werden können.
Zwar wird die Bundeswehr nicht morgen auf die eigene Bevölkerung losgehen,
aber die verfassungsrechtliche Grenze, die dies bislang eindeutig verhindert
hat, ist durchbrochen worden, und das vom obersten Hüter der Verfassung.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zur Bundeswehr und
deren Befugnissen schon immer eine militärfreundliche Auslegung verfolgt,
wodurch die Friedensverfassung dieser Republik nach und nach ausgehebelt
wurde. Im Out-of-Area-Urteil von 1994 wurde die NATO von einem
Verteidigungsbündnis zu einem System kollektiver Sicherheit uminterpretiert,
um über Art. 24 GG Militäreinsätze in aller Welt zu ermöglichen.

Mit dem BVerfG-Urteil von 2007 zum Tornado-Einsatz in Afghanistan wurde der
Bundesregierung bereits ein weiter Spielraum in kriegspolitischen
Entscheidungen zugestanden. Selbst Völkerrechtsverstöße bei Militäreinsätzen
würden nicht die Beteiligung an Kriegseinsätzen in Frage stellen. Nachdem
alle Dämme gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr in aller Welt gebrochen
wurden, wird nun auch der Damm zum Schutz der Bevölkerung vor
Bundeswehreinsätzen im Inneren gebrochen.

Wir stimmen Verfassungsrichter Reinhard Gaier zu:„Im Schatten eines Arsenals
militärischer Waffen kann freie Meinungsäußerung schwerlich gedeihen.“
(Urteil, Abweichende Meinung, Absatz-Nr. 85) Heißt dies nicht, das Urteil
gefährdet die Demokratie? Gegen diesen Verfassungsbruch wehren wir uns. Die
Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, auf die politischen Parteien so
Einfluss zu nehmen, dass dieser verfassungsgerichtlich ermöglichte Dammbruch
per Gesetzgebung verhindert wird.

Prof. Dr. Andreas Buro, Friedenspolitischer Sprecher des Komitees
Martin Singe, Sekretariat des Komitees

Quelle: www.grundrechtekomitee.de

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Created: 2012-08-28 07:11:09


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