13.03.2017 Deutschland-Bericht: bei Antidiskriminierung untätig
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Deutschland-Bericht des Europarats-Ausschusses gegen Rassismus und Intoleranz

Vor 2 Wochen hat der Deutschland-Bericht des Europarats-Ausschusses gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) in den Medien vorübergehend eine gewisse Resonanz gefunden. Dabei wurden allerdings die Themen Hate-Crime und Fake-News, die zur Jahreswende schon in der Forderung nach einem Abwehrzentrum gegen Falschmeldungen im Kanzleramt gipfelten in den Vordergrund gestellt.

Der Bericht konzentriert sich jedoch auf das andauernde Versagen der Bundesregierung bei der Einhaltung der "Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten". Der Bericht spricht sogar davon, dass in Deutschland durch falsche Statistiken das Ausmaß von "hate crime" offiziell geschönt werde.

Viel schlimmer wiegt jedoch, dass Deutschland auch während der letzte Berichtperiode keine Anstrengungen unternommen hat das 12. Zusatzprotokoll (ZP) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu ratifizieren, also in deutsches Recht zu übertragen. Angeblich hindern auch 16 Jahre nach der Unterzeichnung bundesdeutsche Praktiken z.B. in den Bereichen Beamten-, Sozial- und Aufenthaltsrecht die Regierung daran dieses zu unterzeichnen.

Das Grundrechtekomitee merkt dazu an: "Man stelle sich vor, ein anderer Mitgliedstaat des Europarates (nehmen wir mal die Türkei) würde sich weigern, die EMRK zu unterzeichnen, weil das ja möglicherweise nicht in Einklang stehe mit dem Plan, die Todesstrafe wieder einzuführen."

Aber wir können uns gut vorstellen, dass die Angst der Bundesregierung, das allgemeine Antidiskriminierungsverbot des 12. ZP werde nicht in allen Bereichen staatlichen Handelns hinreichend beachtet, nicht unberechtigt ist. So ist z.B. der Polizei in Deutschland gestattet, Identitätsüberprüfungen durchzuführen, obwohl es keine Verdachtsmomente gebe, was diskriminierende Praktiken fördere, die als "racial profiling" kritisiert werden. Auch die Bezeichnung "NAFRIS" in Polizeiverlautbarungen ist sicher nicht mit der 12. ZP vereinbar. Diskriminierung erleben auch sogenannte LGBT-Personen (lesbisch, schwul, bisexuell, transgender) in Schulen oder dem Gesundheitswesen.

Das Grundrechtekomitee schließt ihre Beurteilung des Berichts mit den Worten: "Alles in allem aber ein (leider) lesenswerter Bericht, der nicht nur den Finger der unteilbaren Menschenrechte in offene Wunden der Intoleranz und des Rassismus in Deutschland legt, sondern der vor allem dokumentiert, in welchem Ausmaß nach wie vor politisches Reden und Handeln auch in Deutschland auseinanderklaffen, wenn es um Diskriminierung geht!"

Mehr dazu bei http://www.grundrechtekomitee.de/node/840
und http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/ecri/Library/PressReleases/BEL-DEU-PR-V-2017-239-en.asp

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Created: 2017-03-13 09:45:11


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