08.08.2018 BVerfG muss Nutzung von Sicherheitslücken Riegel vorschieben
Sorry, most articles are not available in English yet

Verfassungsbeschwerde gegen Smartphone-Überwachung

Im letzten Jahr hat die Große Koalition die Strafprozessordnung (StPO) geändert, um den Einsatz von Staatstrojanern für die Polizei zu erlauben. Das ist ein Problem für alle, die elektronisch kommunizieren: Die Sicherheit all unserer Handys, Computer und Server steht auf dem Spiel. Deshalb ist Digitalcourage am 7. August nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht gefahren, um eine Klageschrift beim BVerfG einzureichen.

Mit der seit letztem Jahr erlaubten Spähsoftware kann die Polizei jede Chatnachricht mitlesen, die auf einem Gerät geschrieben wird (Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Q-TKÜ). Dabei wird gleich das ganze Gerät gekapert: Berufliche und private Kontaktdaten, Urlaubsfotos, SMS verflossener und aktueller Lieben – all das kann die Polizei dann lesen. Die Software erlaubt es ihr, alle Dateien anzusehen, aber auch zu ändern, zu löschen oder Programme zu installieren. Die Polizei nutzt dabei die gleichen Sicherheitslücken, um die Spähsoftware zu installieren, die auch auch Geheimdienste und auch Kriminelle auf der ganzen Welt nutzen. Das macht unser aller Kommunikation unsicherer.

Das bedeutet, dass niemand mehr nachvollziehen kann, von wem welche Datei eigentlich kommt, Beweise können beliebig verfälscht werden. Das darf nicht erlaubt sein! Deshalb hat eine Verfassungsbeschwerde gute Chancen, auch wenn diesmal der konservativere 2. Senat zuständig sein wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz von Trojanern bereits in zwei Urteilen – 2008 und 2016 – zwar grundsätzlich gebilligt, aber strenge Anforderungen aufgestellt. Diese werden mit dem Gesetz vom letzten Jahr mit Füssen getreten. So sollte die Nutzung der Online-Durchsuchung auf schwere Kriminalität beschränkt bleiben, jetzt genügt schon ein einfacher Anfangsverdacht und sogar bei vermuteten Betrug mit Sportwetten wäre der Einsatz "rechtens".

Bis zu einer Entscheidung des BVerfG werden wir wieder mal Jahre auf ein Urteil warten müssen - und solange gilt die veränderte StPO.

Mehr dazu bei https://digitalcourage.de/blog/2018/mitmachen-staatstrojaner-stpo-verfassungsbeschwerde
und https://www.taz.de/Klage-gegen-Smartphone-Ueberwachung/!5521430/


Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/2WJ
Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6581-20180808-bverfg-muss-nutzung-von-sicherheitsluecken-riegel-vorschieben.htm
Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6581-20180808-bverfg-muss-nutzung-von-sicherheitsluecken-riegel-vorschieben.htm
Tags: #BVerfG #Klage #StPO #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Smartphone #Handy #IMSI-Catcher #Digitalcourage
Created: 2018-08-08 14:18:38


Kommentar abgeben

For further confidential communication, we recommend that you include a reference to a secure messenger, such as Session, Bitmessage, or similar, below the comment text.
To prevent the use of this form by spam robots, please enter the portrayed character set in the left picture below into the right field.

We in the Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Privacy  Sitemap