24.09.2018 Verhaltensratschläge bei Durchsuchungen
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Tipp: "Schweigen, Schweigen, Schweigen"

Wie wir in dem gestrigen Bericht von einer einfachen Zugfahrt gesehen haben, es kann Jede/n überall treffen. Plötzlich steht die Polizei vor einem und oder klingelt gar um 6 Uhr morgens an der Tür.

Der Berliner Fachanwalt für Strafrecht Ulrich Kerner hatte am Freitag auf der Konferenz "Das ist Netzpolitik" dazu Hilfestellungen gegeben. Er bezog sich dabei auf die offensichtlich unbegründeten Hausdurchsuchungen bei CCC und OpenLab  Ende Juni in verschiedenen Städten. Seine Tipps sind aber generell wichtig, denn Jede/r, egal ob Blogger, Journalist oder bürgerrechtlicher Aktivist muss damit rechnen mit den "Sicherheitsbehörden" konfrontiert zu werden.

  1. Schweigen, schweigen und nochmals schweigen
    Andernfalls können im Polizeiprotokoll gegebenenfalls Dinge stehen, von denen man sicher sei, sie nicht so gesagt zu haben.
  2. Eine Aussage ist lediglich zur Person (Name, ggf. Ausweis) erforderlich.
  3. Beschuldigte dürfen sofort(?) mit ihrem Rechtsbeistand telefonieren.
  4. Einen vorliegenden Durchsuchungsbeschluss immer zeigen lassen und diesen so gut wie möglich prüfen. (schwierig)
  5. Das Ziel der Durchsuchung muss angegeben sein, sowie zumindest "gattungsmäßig" die zu beschlagnahmenden Gegenstände/Medien.
  6. Achtung! Mitgenommene Datenträger müssen versiegelt werden, da die Polizei sie in der Regel nicht einfach selbst durchsuchen dürfe, sondern nur die Staatsanwaltschaft. (Das ist wichtig und anders als wir es ständig in TV-Krimis sehen - aber auch in der jeweilige Lage evtl. schwer durchsetzbar!)
  7. Im Polizeiprotokoll muss jedes beschlagnahmte Teil einzeln aufgeführt werden.
  8. Nun beginnt das Abwägen: Wird man als Unternehmer etwa einer Steuerstraftat beschuldigt, so sind die Behörden (manchmal) bemüht eine Insolvenz zu vermeiden und beschlagnahmen nicht alle unternehmensrelevanten Geräte. Ähnliches gilt u.U. in Wohngemeinschaften und Familien. Kann man durch Starten eines Gerätes nachweisen, dass es unternehmensrelevant oder von anderen Familienangehörigen genutzt wird, kann(!) dies eine Beschlagnahme verhindern.
  9. In der Regel sollte man keine Passwörter herausgeben. Jedoch hat der Gesetzgeber in den Jahren vile neue (Überwachungs-) Gesetze eingeführt und mehrfach die Strafprozessordnung (StPO) verschärft, so dass die "Sicherheitsbehörden" leicht Zugriff auf den "Datenreichtum" jedes Einzelnen bekommen können.
  10. Bestandsdaten samt Pin und Puk können bei den jeweiligen Providern abgefragt werden.
  11. Verbindungs- und Standortdaten erheben gibt es ebenfalls dort
  12. Die "Sicherheitsbehörden" können auch mit ihren IMSI-Catchern Mobilfunkstationen imitieren und die selbst ein Bewegungsprofil aufzeichnen. Sie können damit aber auch Gespräche und Datenverkehr mitschneiden.
  13. Letztendlich ist es mit dem Einsatz des Staatstrojaners auch möglich jedes IT-Gerät direkt auszuspähen. Hier besteht die Gefahr, dass dieser Trojaner den Behörden die Möglichkeit gibt Daten auf dem Gerät zu verändern (s. Niemand ist mehr vor dem Bundestrojaner sicher). Damit disqualifiziert sich diese Methode in einem Rechtsstaat eigentlich von selbst.

Alle diese "Befugniserweiterungen" standen bei ihrer Einführung unter dem Titel "Kampf gegen den Terror", inzwischen sind jedoch die rechtlichen Hürden so niedrig, dass fast alle Maßnahmen bereits bei Kneipenschlägereien, der "Verleitung zu missbräuchlicher Asylantragstellung" oder dem Handel mit Betäubungsmitteln wie Cannabis genutzt werden dürfen. Mit großen Schritten werden also "rechtsstaatliche Sicherungen und Bürgerrechte abgebaut" und in gleichem Maße nehmen rechte Gewalt und die Stimmanteile der AfD zu.

Dem ist nicht viel hinzuzufügen ...
Erinnern wir uns an den berühmten Spruch: Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf.
Wir mobilisieren zur Demo am Sa., den 13. Oktober in Berlin. Auf die Straße – mit #unteilbar – für Freiheit und Rechtsstaat!
Gegen Wahrscheinlichkeitsjustiz, Prognosepolizei, Politik der Angst und die Verschärfung der Polizeigesetze.

Auch in unserem Flyer Welche Daten sammelt die Polizei haben wir einige Hinweise zusammengestellt. Nach dem Vortrag von Ulrich Kerner ist wohl ein Update sinnvoll.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Anwalt-Bei-Durchsuchungen-nur-Schweigen-Schweigen-Schweigen-4170599.html


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Created: 2018-09-24 09:51:03


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