23.04.2020 Versammlungsrecht muss verteidigt werden
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Als Einzelner von Einzelnen distanzieren?

Das Kommitee für Grundrechte und Demokratie hat uns wieder einmal von Polizeiwillkür berichtet. Diesmal kommt der Bericht nicht aus Berlin, sondern vom Lande. In Lüchow konnte man beobachten, wie Polizeibeamte die Coronaverordnungen maximal repressiv auslegen und in ihrem Verhalten über die Stränge schlagen.

Selbst öffentliche Meinungskundgebungen von Einzelpersonen oder aufgehängte Transparente mit politischen Äußerungen an Wänden oder Laternen wurden nicht geduldet. So werden wieder und wieder einzelne Personen abgeführt, weil sie beispielsweise ein Oberteil mit einem Text tragen, der dem Landkreis und seiner Polizei „zu politisch“ erscheinen. Wie soll sich ein einzelner Mensch von anderen einzelnen Menschen distanzieren?

„Das Handeln der Polizei und die Interpretation, dass politisch wirkende Aufschriften auf Stoffbeuteln oder T-Shirts ein Grund sind, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten anzudrohen ist unverhältnismäßig, überzogen und widerspricht den allgemeinen Menschenrechten“, so Rosa Kehr vom Bündnis „Yes we care! Sorgearbeit radikal aufwerten – Gewinnorientierung der Daseinsvorsorge beenden“. Das Bündnis hatte für den Ostersamstag zu dezentralen Protest-Aktionen im Raum Lüchow aufgerufen. „Es muss auch in Zeiten von Corona möglich sein, sich im öffentlichen Raum politisch zu äußern, wie beispielsweise vergangene Woche in Münster gegen die Urantransporte.“ ...

„Es ist deutlich geworden, dass die Unterbindung der politischen Meinungsäußerung das Ziel des polizeilichen Vorgehens war – nicht der Schutz der Menschen“, sagt Rosa Kehr.

Wie es möglich ist als einzeln stehende Person Teil einer Versammlung zu sein, oder warum man gegen das Infektionsschutzgesetz verstößt, wenn man den Mindestabstand einhält und einen Mundschutz trägt, wird dabei nicht deutlich.

Allein das Tragen eines T-Shirts mit einer Wendland-Sonne führt zum Polizeieinsatz. Ein Jugendlicher wird aufgehalten, als er den Marktplatz verlassen will.


Aus diesem Anlass wollen wir hier auch wieder auf die Hygiene Demo auf dem Rosa Luxemburg Platz am kommenden Sa, 25.4. ab 15.30h hinweisen. Die Demonstranten weisen darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik das Versammlungsrecht gestärkt hat - noch unter Einschränkungen, aber immerhin. Auch iIn Berlin arbeiten nun Mitmenschen daran, dass die Verfassungsbrüche der letzten Wochen rückgängig gemacht werden.

Die Veranstaltung ist angemeldet - dieses mal mit anwaltlicher Unterstützung - und wird wieder top-hygienisch ablaufen. Nach den Regeln, wie sie die Bundeskanzlerin im TV bekannt gegeben hat. Zu den rechten Entgleisungen beim letzten Mal erklären die Veranstalter

Wegen dem übermäßigen Polizeiapparat konnten wir nicht verhindern, dass sich einzelne Nazis unter die Demokratinnen und Demokraten mischten. UM ES KLAR ZU SAGEN: MIT ANTISEMITEN UND HOLOCAUSTLEUGNERN, wie dem  sogenannten „Volkslehrer“ Nikolai Nerling HABEN UNSERE SPAZIERGÄNGE NICHTS ZU TUN. Wir verteidigen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung gegen Schlechteres.

Mehr zu den Ereignissen in Lüchow  in der Presseerklärung des Grundrechtekommitees https://www.grundrechtekomitee.de/details/corona-wendlaendische-behoerden-untergraben-grundrechte


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Created: 2020-04-23 14:20:24


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