17.07.2020 Privacy Shield ist nichtig
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EuGh stoppt (theoretisch) Datentransfers in die USA

Im Februar 2016, nach der Aushandlung des "Datenschutzabkommens" zwischen der EU und den USA hatten wir geschrieben
                        Wir kritisieren das "Privatsphären-Schild" als "Mogelpackung" und "schlechten Witz".

Die neue Vereinbarung damals war notwendig, weil der EuGh das Vorgängerabkommen "Safe Harbor" für nichtig erklärt hatte. Schon damals war klar, dass "Privacy Shield" nur kleine Verbesserungen enthalten würde, die von den Unternehmen und besonders von den US Behörden ebenfalls wieder leicht zu umgehen seien.

Im Januar 2017 mussten wir feststellen "Trump tritt Privacy Shield mit Füßen ", denn Präisdent Trump forderte:

„Agencies shall, to the extent consistent with applicable law, ensure that their privacy policies exclude persons who are not United States citizens or lawful permanent residents from the protections of the Privacy Act regarding personally identifiable information.“

Also: „Die Behörden haben im Einklang mit dem anwendbaren Recht dafür zu sorgen, dass ihre Datenschutzrichtlinien Personen, die nicht Staatsangehörige der Vereinigten Staaten sind oder gesetzliche ständige Einwohner, vom Schutz des Privacy Act bezüglich ihrer personenbezogenen Daten ausschließen.“

Spätestens an diesem Punkt hätte jeder Politiker in der EU die Reißleine ziehen müssen, "Privacy Shield" war damit beerdigt. Aber 3 Jahre wurden die Menschen in Europa mit einer Mogelpackung ruhiggestellt. Erst die erneute Klage des Österreicher Max Schrems bis zum EuGh führte wieder zum Erfolg.

Das Urteil erklärt den von Anfang an umstrittenen Datenpakt für nichtig. Mit Blick auf die Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden seien die Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet und der Rechtsschutz für Betroffene EU Bürger unzureichend.

Über 5000 Firmen werden davon betroffen sein, weil sie die Daten von EU-Bürgern in den USA verarbeiten. Theoretisch müsste damit ab heute Schluss sein, praktisch wird es Übergangsfristen geben und leider schlimmer. Der Spiegel schreibt:

Unternehmen können Nutzerdaten von EU-Bürgern weiter auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln in die USA und andere Staaten übertragen. Zugleich wurde aber auch betont, dass Datenschutzbehörden verpflichtet seien, Übermittlungen von Daten auszusetzen oder zu verbieten, wenn sie der Auffassung sind, dass die Standardvertragsklauseln im Empfängerland praktisch nicht eingehalten werden oder nicht eingehalten werden können.

Nach den Worten von Präsident Trump (s.o.) kann kein in den USA tätiges Unternehmen diese Standardvertragsklauseln einhalten, wenn US Behörden Einsicht in die Daten verlangen. Jedoch müssen die (europäischen) Datenschutzbehörden erst einmal tätig werden und den Transfer der Daten verbieten und das tun sie in der Regel nicht ohne einen konkreten Anlass. Insbesondere die irische Datenschutzbehörde ist für ihre Untätigkeit bekannt, da Irland die großen Internetfirmen im Land behalten möchte.

Max Schrems (und wir auch) sind mit dem Urteil sehr zufrieden. Er stellte dazu fest, dass die USA nun "einfach in den Status eines Landes ohne besonderen Zugang zu EU-Daten zurückversetzt" werden. Mit der jetzigen US Regierung wird es vor den Wahlen keine neuen Verhandlungen geben, denn diese hatte mit dem Ausschluss des Klagerechts für Ausländer noch Öl ins Feuer gegossen.

Aber warum hat man uns 2017 und auch davor bei unserer Kritik an den beiden "Abkommen" nicht zugehört?

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/europaeischer-gerichtshof-kippt-umstrittene-datenschutzvereinbarung-privacy-shield-a-6344510a-cbe2-482d-b354-6561af8c4ac7
und alle unsere Artikel zu PrivacyShield https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Shield&sel=meta


Kommentar: RE: 20200717 Privacy Shield ist nichtig

Eins der gravierendsten Fehler der EU war und ist, dass die Länder es nicht hinbekommen, diese Tech-Großkonzerne zu besteuern, obwohl sie zig milliarden Profit pro Jahr in die Tasche stecken. Dazu kommt, dass diese Konzerne auch datenschutzrechtlich kaum zu bändigen sind.

In., 01.08.2020 13:09


RE: i20200717 Privacy Shield ist nichtig

Dazu müsste man mal einen einheitlichen Steuersatz in der EU einführen. Leider profitieren Irland und Luxemburg zu sehr von den niedrigen Steuern

Ch., 01.08.2020 16:38


RE: 20200717 Privacy Shield ist nichtig

Nein die USA haben gedroht , dann auch EU Konzerne in den USA zu besteuern. Was für Digitalkonzerne gilt müsste ja auch für Autokonzerne ect gelten ....
Im Prinzip ist die Digital Steuer eine dumme Idee und es ist mitnichten so das die Tech-Großkonzerne keine Steuern in der EU bezahlen, dafür suchen sie sich natürlich den Landessitz aus mit den niedrigsten Steuern wie Irland. Ein Problem der EU was aber nicht leicht zu lösen ist, denn was bliebe den Regierungen dann noch für Entscheidungsfreiheiten ohne eigene Steuerhoheit ... ect?
Sachen wie deutsche Coronahilfen , MWst Senkung, Kurzarbeitergeld oder auch Maßnahmen gegen Werkverträge wären auf Landesebene kaum noch möglich.

Mi., 01.08.2020 17:31


RE: 20200717 Privacy Shield ist nichtig

Es ist ein großes Problem der EU, dass sie es mit der Besteuerung nicht hinbekommen und eine große Frechheit von Apple & Co., dass sie bis-zum-geht-nicht-mehr mit Steuern tricksen, obwohl sie im Geld schwimmen. Allein Apple hat im Ausland über 250 mrd. dollar aufgehäuft. In Deutschland? Hier mal ein Bericht:
"Die iPhone-Verkäufe an Telekom, Vodafone oder O2 bescheren dem Konzern Milliarden-Umsätze. Versteuert werden die entsprechenden Erlöse allerdings nicht in Deutschland, sondern direkt in Niedrigsteuer-Ländern wie den Niederlanden oder Irland. Apple ist längst kein Einzelfall. Auch viele andere multi-nationalen Konzerne nutzen die Steuerschlupflöcher geschickt aus. Ein beliebter Trick setzt etwa bei Patenten und Markenrechten an.
Sie werden in eine Tochtergesellschaft mit Sitz in den Niederlanden verschoben. Anschließend kassiert die niederländische Tochter von ihren europäischen Schwestergesellschaften dicke Lizenz-Gebühren für die Nutzung der Marken und Lizenzen – für die in den Niederlanden wiederum nur Mini-Steuersätze fällig werden. Danach werden die Erlöse über Irland auf die Bermudas transferiert. Dort fällt überhaupt keine Einkommenssteuer an. In der Branche ist das Modell nur als Double Irish/Dutch Sandwich bekannt."
DAS ist eine Art steuergesetzliche Bankrotterklärung der EU.
Das Unternehmen macht zig Milliarden Profit, und zahlt am Ende ungefähr so viel Steuern, wie ein mittelgroßer mittelständisches Unternehmen.
Auch aus dem Bericht:
"Für seine größte deutsche Tochter Apple Retail, in der der Konzern seine 15 deutschen Apple Stores zusammenfasst, etwa lieferten die Kalifornier zuletzt laut Jahresabschluss gerade mal zwölf Millionen Euro beim Finanzamt ab – bei einem Umsatz von 622 Millionen.
Und das war für den Fiskus noch ein gutes Jahr. Im Geschäftsjahr 2014/15 mussten sich die deutschen Steuerbehörden trotz eines Umsatzes von 425,5 Millionen Euro und einem Vorsteuer-Ergebnis von 11,1 Millionen mit 1,45 Millionen Euro begnügen. Das entspricht einer Steuerquote von 13,1 Prozent. Üblich sind in Deutschland hingegen eher Steuerquoten zwischen 26 und 30 Prozent."
Vor fünf Jahren zahlte Apple in Deutschland nicht mal 1,5 millionen Euro an Steuern! Das muss man sich erstmal vorstellen.
Es geht aber nicht nur um Steuern. Bezüglich Datenschutz machen Behörden in Ländern wie Luxemburg oder Irland rein GAR NICHTS. Als ob solche Gesetze gar nicht existieren würden. Deshalb sitzen Konzerne wie z.B. Amazon in Luxemburg.


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Created: 2020-07-17 07:59:43


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