24.10.2020 Unterschreibt der Präsident ein verfassungswidriges Gesetz?
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Neues Netzwerk-Durchsetzungsgesetz von vorn bis hinten verfassungswidrig

Das hat es schon lange nicht mehr gegeben. Inzwischen haben 2 Gutachten unabhängig voneinander festgestellt, dass es das NetzDG in der vorliegenden Form nicht hätte geben dürfen. Dumm ist nur, dass Bundestag und Bundesrat bereits zugestimmt haben und es jetzt zur Unterschrift beim Bundespräsidenten liegt. Dieser hatte das eine Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag gegeben, über das andere berichtet der Spiegel.

NetzDG zur Bekämpfung von Hass im Netz ist verfassungswidrig

Kern der Neufassung des Gesetzes sollte es sein, dass die Betreiber sozialer Netzwerke vermeintlich strafbare Inhalte direkt an das Bundeskriminalamt (BKA) melden. Von dort wird dann eventuell ein Strafverfahren eingeleitet. Dafür kann as BKA eine Bestandsdatenauskunft durchführen, die beteiligten IP-Adressen abfragen und Zugangsdaten anfordern. Das BKA leitet dann die Verfahren an Länderpolizeien und Staatsanwaltschaften weiter.

Beide Gutachten sagen nun, dass weder

  • das Bundeskriminalamt die Befugnis dazu hat, anhand der ihm vorliegenden IP-Adresse, die Identität des Nutzers bei den Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten abzufragen,
  • noch die Anbieter von Telekommunikationsdiensten die Befugnis hätten, dem Bundeskriminalamt und anderen in der Vorschrift genannten Stellen anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse ermittelte Daten die Identität des Nutzers zu übermitteln.

Über diesen Satz aus dem 1. Gutachten freuen wir uns am meisten: "Daher ist die Pflicht, die IP-Adresse zu übermitteln, nicht verhältnismäßig und daher nicht verfassungsgemäß". Damit wird künftig wohl endlich niemand mehr behaupten, dass IP Adressen keine personenbezogenen Daten sind.

Während die Regierungsparteien den Bundespräsidenten drängen das Gesetz dennoch zu unterschreiben und eine baldige "Nachbesserung" versprechen, hoffen wir, dass uns die jahrelange Odyssee der Klagen bis zum BVerfG erspart bleibt.

Es bleibt allerdings auch noch die Frage, warum nur der Opposition Bedenken beim NetzDG gekommen sind und kein Abgeordneter von CDU/CSU/SPD sich Gedanken zu der Schwere des Grundrechtseingriffs und zu seiner Verfassungstreue gemacht hat ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2020/gutachten-zum-netzdg-gesetz-gegen-hasskriminalitaet-verfassungswidrig/


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Created: 2020-10-24 08:56:52


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