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Töten im Ausland erlaubt?
Eine seltsame Begründung hat das BVerfG in seinem Urteil zur Nutzung der US Air Base Ramstein für die Drohnenmorde der USA in Afghanistan, Pakistan und dem Jemen gefunden. Nach dem Urteil muss die Bundesrepublik nicht für ein Ende der Mordspraxis sorgen, da ...
- eine systematische Verletzung des Völkerrechts durch die USA fehlt,
- ein notwendiger Verantwortungszusammenhang die Bundesrepublik nicht trifft,
- keine ernsthafte Gefahr der systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts vorliegt.
Bei einige Tausend Toten würden wir schon annehmen, dass das Völkerrecht systematisch verletzt wird. Allerdings ging es in dem Verfahren, das Jemeniten angestoßen hatten, deren Angehörige von US Drohnen getötet worden waren, nur um Drohnenmorde im Jemen. Warum das Gericht die gleichartige Praxis in den anderen Ländern nicht berücksichtigt hat, bleibt sein Geheimnis. Denn wenn man nachweislich von Tausenden Ermordeten ausgehen kann, dann müsste das Gericht auch eine systematische Verletzung des Völkerrechts erkennen.
Somit bleibt das Gericht die Antwort schuldig, ob Deutschland gegen Drohnentötungen durch und über sein Staatsgebiet vorgehen müsste, da es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Grundrechtsverletzung sieht. Das ist für die Betroffenen und das internationale Völkerrecht schon eine üble Entscheidung ...
Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/Karlsruhe-legitimiert-US-Drohnenkrieg-ueber-deutschen-Boden-10487703.html
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Tags: #Ramstein #Urteil #BVerfG #Drohenmorde #Militär #Bundeswehr #Aufrüstung #Waffenexporte #Drohnen #Frieden #Krieg #Friedenserziehung #Menschenrechte #Zivilklauseln
Created: 2025-07-15 17:49:00
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