Verfahren gegen jW-Geschäftsführer wegen Lärm gegen Nazi-Demo

Beginn: Mi, 25. Nov 13:00 CET 2015
Ende:   Mi, 25. Nov 15:00 CET 2015
Ort:   Berlin-Tiergarten, Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße 91, 10559 Berlin
Geodaten: (N52.5264),(E13.3538)
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Kontakt: http://www.jungewelt.de/2015/11-21/076.php
Tags: Rassismus, Neo-Nazis, Demo, Widerstand, NPD, junge Welt,

Haftbefehl für jW-Geschäftsführer?


Wenn ihr Zeit habt, geht doch bitte dahin:

Mittwoch (25.11.) um 13 Uhr im
Raum 135 im Amtsgericht Tiergarten (Turmstraße 91, 10559 Berlin)

Haftbefehl für jW-Geschäftsführer? (Aus:
http://www.jungewelt.de/2015/11-21/076.php )

Wenn der Staat aus »politischen Gründen«, wie ausdrücklich mitgeteilt wird,
NPD-Prominenz und braune Anhängerschaft direkt vor den Räumen der
antifaschistischen Tageszeitung junge Welt demonstrieren lässt, dürfen sich
dessen Behörden nicht wundern, wenn das von den Mitarbeitenden von Verlag
und Redaktion sowie Gästen und Freunden nicht auch noch beklatscht wird.
Statt dessen fliegen an jenem 17. Juni 2011 mit Wasser gefüllte Luftballons
vom Balkon der jungen Welt. Nachdem die Nazis abgezogen sind, machen
Polizeikräfte Jagd auf »Täter«, weil sie das Schwenken von roten Fahnen,
Werfen mit Wasserbeuteln und das Erzeugen von Geräuschen mit Kochgeschirr
für strafbare Handlungen halten. Als sie dazu Gäste der jungen Welt
einkesseln und der Geschäftsführer der Zeitung, Dietmar Koschmieder, sich
deshalb beschwert, wird auch dieser drangsaliert. Da er sich weigert, der
Polizei ohne Angabe von Gründen und ohne Begleitung eines Kollegen zu
folgen, soll er mit Gewalt abgeführt werden. Seine absolut passive Handlung
wird ihm im Nachhinein als Widerstandshandlung angelastet, für die er 1.500
Euro Strafe zahlen soll. Da er Widerspruch einlegt, kommt es zum ersten
Gerichtstermin am 17. Mai 2013. In der Ladung dazu wird ihm noch recht
freundlich mitgeteilt, dass sein Widerspruch abgelehnt wird, falls er ohne
ausreichende Entschuldigung zum Termin nicht erscheint. Koschmieder
erscheint, aber der Staatsanwalt nicht (natürlich ohne Entschuldigung) – der
Termin platzt. Zum zweiten Termin am 4. November 2015 der gleiche
freundliche Hinweis – diesmal ist die Staatsanwaltschaft anwesend. Der
Prozess wird nach Vernehmung des ersten Polizeizeugen abgebrochen und auf
den 25. November 2015 vertagt. Allerdings ist der Hinweis in der Ladung
Koschmieders diesmal weniger freundlich: »Wenn Sie ohne genügende
Entschuldigung ausbleiben, ist Ihre Vorführung anzuordnen oder ein
Haftbefehl zu erlassen, wobei entsprechende Zwangsmaßnahmen auf das
Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt sind.« Vielleicht nur
ein freundlicher Hinweis, bitte rechtzeitig zu emigrieren? Oder nur ein
lächerlicher Vorgang? Ungefähr so lächerlich wie dieser: Eine jW-Besucherin
wurde zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie sich an besagtem Tag an
der Aktion gegen die NPD beteiligt habe – »indem Sie zwischen 18.49 und
18.50 Uhr versuchten, einen Redebeitrag der Kundgebung dadurch zu stören,
dass Sie wiederholt mit einer Suppenkelle auf einen Gastronorm-Behälter
schlugen«. (O-Ton Gericht)
Esther Bejarano, Musikerin und Auschwitz-Überlebende, brachte es diese Woche in der TV-Sendung »Die Anstalt« auf den Punkt: »Wer gegen die Nazis kämpft, kann sich auf den Staat überhaupt nicht verlassen«.

Die Verhandlung findet am kommenden Mittwoch
(25.11.) um 13 Uhr im Raum 135
im Amtsgericht Tiergarten (Turmstraße 91, 10559 Berlin) statt.

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