Chemiewaffen-Einsätze in Syrien

Beginn: Fr, 23. Nov 1930 CET 2018
Ende:   Fr, 23. Nov 21:30 CET 2018
Ort:   Berlin-Mitte, Humboldt Universität, Unter den Linden 6, 10099 Berlin
Geodaten: (N52.5175),(E13.3938)
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Kontakt: https://www.ialana.de
Tags: Chemiewaffen, Syrien, Militär, Bundeswehr, Aufrüstung, Waffenexporte, Drohnen, Frieden, Krieg, Friedenserziehung, Menschenrechte, Zivilklauseln,

Aufklärung der Fakten und völkerrechtliche Konsequenzen


Humboldt Universität,
Unter den Linden 6, 10099 Berlin,
Hauptgebäude, Raum 2094

Am 23.11.2018 von 19:30-21:30 Uhr

Mit Sorge Blicken wir auf den Konflikt in Syrien. Nach dem Giftgasangriff mit
Sarin auf Ghouta vom 21.8.2013 hatte US-Präsident Obama einen Großangriff auf
Assad vorbereitet, der nur durch den Beitritt Syriens zur Chemiewaffenkonvention
und die Vernichtung der syrischen Bestände und Produktionseinrichtungen unter
Kontrolle der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) abgewendet
werden konnte. Allerdings kommt es seit dem in Syrien weiterhin zu Einsätzen von
Chemiewaffen. Die Kriegsparteien schieben sich regelmäßig gegenseitig die
Verantwortung hierfür zu. Im April 2017 nahm die Regierung der USA einen solchen
Chemiewaffeneinsatz zum Anlass für einen massiven Luftangriff auf Stellungen und
Einrichtungen der Syrischen Nationalarmee ohne die Ergebnisse der angelaufenen
Untersuchungen abzuwarten. Schon im Vorfeld der angekündigten Rückeroberung von
Idlib, der letzten großen von islamistischen Kräften gehaltenen Region durch die
Syrische Regierung wurden auch im Deutschen Bundestag Optionen militärischen
Eingreifens erörtert, falls es dort erneut zum Einsatz von Chemiewaffen kommen
sollte. Dabei wird unterstellt, dass Urheber für eine solche völkerrechtswidrige
Kriegsführung allein die syrische Regierung sein könne. Eine Eskalation des
Konflikts mit deutscher militärischer Beteiligung ist somit nicht ausgeschlossen.

Wir möchten aus diesem Anlass der Frage nachgehen, welche Möglichkeiten der
Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) und der UNO zur Verfügung
stehen, um einen Chemiewaffeneinsatz zuverlässig zu untersuchen und welche
völkerrechtlichen Konsequenzen aus den Untersuchungs-ergebnissen zu ziehen sind.

In unserer öffentlichen Veranstaltung möchten wir einerseits auf die technische
Arbeit der OPCW und auf das Kontroll- und Sanktionsregime der
Chemiewaffenkonvention eingehen. Was ist die OPCW? Wie werden Fakten ermittelt?
Welche Rückschlüsse auf Täterschaft lassen sich anhand von chemischen Stoffen
herstellen? Andererseits wird eine rechtliche Darstellung und Bewertung der
Geschehnisse vorgenommen. In welchen Rechtsrahmen ist die OPCW eingebunden? Was
darf die internationale Staatengemeinschaft tun, sobald die OPCW einen Einsatz
giftiger Chemikalien festgestellt hat? Zur Diskussion dieser Fragen haben wir
folgende Experten eingeladen:

Jan van Aken (ehem. UN Biowaffeninspekteur, DIE LINKE) ǀ
Botschafterin Susanne Baumann, Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie Leiterin der Abteilung für internationale Ordnung,
Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle, Auswärtiges Amt (/angefragt/) ǀ
Gerhard Baisch (IALANA) ǀ NN (Amnesty International Deutschland) (/angefragt/)

Moderation: Otto Jäckel (IALANA)

Anmeldung bitte unter info@ialana.de

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