Demo in Karlsruhe zur Eröffnung der Verhandlung über die Sanktionen in Hartz IV

Beginn: Di, 15. Jan 10:00 CET 2019
Ende:   Mi, 16. Jan 18:00 CET 2019
Ort:   Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Geodaten: (N49.0124),(E8.4017)
Kartenausschnitt anzeigen:

Kontakt: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Service/Besucherdienst/besucherdienst_node.html
Tags: HartzIV, soziales, Asyl, Gleichberechtigung, Gender, Diskriminierung, Ungleichbehandlung, Hartz IV, Gewerkschaft, Mitbestimmung, Koalitionsfreiheit,

Kundgebung vor dem BVerfG


Sind Kürzungen des Existenzminimums gegen Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen (Hartz IV- Sanktionierungen, §§ 31a und b im SGB-II) verfassungsgemäß?

Nach JAHREN des WARTENS und des unbeschreiblich vielfältigen (kreativen) Protestes gegen die Sanktionspraxis steht jetzt endlich der mehrfach verschobene Verhandlungstermin im Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage fest!

Die Verhandlung startet am 15. Januar 2019, 10 Uhr (Einlass 9:15), im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

SANKTIONEN wirken sich MENSCHENVERACHTEND aus - Menschen wie ich
werden sie NIEMALS akzeptieren - auch dann nicht, wenn es keine
Rückendeckung "von ganz oben" geben sollte!

Wir können gemeinsam auf der weiten Fläche vor dem Bundesverfassungsgericht rund um den Schlosspark, die ich für die Kundgebung als Anmelderin "vorreserviert" habe, vereint aber auch einzeln wie auf einem "Marktplatz", unsere bestehende langjährige und vielfältige Kritik an der Sanktions-Gesetzgebung und -praxis kundgeben, aber auch unsere Angebote für ein freundlicheres Sozialsystem zeigen!

An Einführung und Umsetzung von Sanktionsgesetzen beteiligte Parteien dürfen diese Demo nicht scheinbar als ihre okkupieren.

Natürlich darf auch jedeR Angehörige einer Partei wie SPD, CDU usw. als INDIVIDUUM auftreten und die Demo sowie die Hintergründe am Ort des Geschehens KRITISIEREN oder BEFÜRWORTEN. Ich begrüße JEDES derartige beherzte Auftreten von Menschen!

Kommentar:
Würden uns gerne mit einen Infopavillon beteiligen. An wen kann ich mich wenden? Ich hatte vor einigen Jahren eine Petition im Bundestag, die die Opfer aus der Heimkinderdebatte von Mitwirkungspflichten zum Teil befreien sollte. Grund war die Bildungsvorenthaltung die den 400 000 Kindern angetan wurde, als man sie in den Heimen Zwangsarbeit verrichten ließ. Später in der Volljährigkeit gleicher Staat, der den Opfern die schlechte Vermittelbarkeit im Jobleben wegen seiner staatlichen Aufsichtspflichtverletzung zu verantworten hätte, die Opfer drangsaliert, Arbeit zu finden. Es ist, als schneide man einem Menschen die Beine ab und verlange dann, dass er laufen soll. Zudem kommt erschwerend hinzu, dass die Opfer bei jeden neuen Sachbearbeiter sich immer wieder retraumatisieren müssen, ihre Lebensqualen aus der Kindheit offenbaren müssen, um sich und ihre schlechte Vermittelbarkeit zu erklären. Es gibt keine hierfür sensibilisierte Sachbearbeiter mit psychologischen Erfahrungen, im Falle eines Zusammenbruchs von Opfern in solchen Gesprächen sie professionell aufzufangen. Die Opfer werden nach solchen Gesprächen ihrem Zustand selbst überlassen. Das ist unverantwortlich, da die Rate unnatürlich verfrühter Tode in dieser Opfergruppe wohl die höchste ist, die wir messen können, gar von einer Euthanasie durch belassen in Lebensverhältnissen sprechen können, die wiederum Form des Genozids darstellen kann. Bisher stellt der Gesetzgeber den Opfern weder ein Minderjährigen-Opferentschädigungsrecht noch entschädigte der Staat die Opfer in anderer Form. Ein klarer Verstoß gegen Kinder- und Völkerrecht, der wegen der Verletzung der Vorgesetztenverantwortlichkeit normalerweise vor das internationale Strafgericht völkerstrafrechtlich verfolgt gehört. Vor einem Jahr wurde diesbezüglich der Ankläger des Strafgerichtshof vom Verbrechen informiert. Ermittlungsergebnisse wurden bislang nicht mitgeteilt. Auch wurde der Fall Germany dem Menschenrechtsrat zugetragen, die Generalversammlung der Vereinten Nation zu veranlassen, eine Studie zu dem Verbrechen in Auftrag zu geben, um gegebenenfalls Deutschland zu verpflichten einen Sonderstrafgerichtshof zur rechtsverbindlichen Aufarbeitung des Verbrechens zu errichten. Alle Infos und Hintergründe zu dem Verbrechen des Staates Deutschland finden Sie hier: www.kinderrechte-blog.byme-magazin.de
Robby Basler, 11.01.2019 12:31

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