Familiennachzug Eritrea am 13.7.20 in Berlin

Beginn: Mo, 13. Jul 11:00 CEST 2020
Ende:   Mo, 13. Jul 13:00 CEST 2020
Ort:   Berlin-Mitte, Tränenpalast, S Friedrichstr.
Geodaten: (N52.52106),(E13.3871)
Kartenausschnitt anzeigen:

Kontakt: https://familienlebenfueralle.net/wp-content/uploads/2020/07/Tigr_Aufruf_Familiennachzug_Eritrea_13_07_20.pdf
Tags: Asyl, Flucht, Folter, Abschiebung, Migration, Frontex, Fluggastdatenbank, EuroDAC, Europol, Schengen, Visa Waiver, Verfolgung,

Auch Geflüchtete haben ein Recht auf Familie!


Demonstration in Berlin am Montag, 13. Juli 2020
Auftakt: 11:00 Uhr am Tränenpalast, S-Bahnhof Friedrichstraße

Wir sind ca. 1200 anerkannte schutzberechtigte Menschen aus Eritrea
und haben einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug. Trotzdem müssen
unsere Kinder und Ehepartner*innen jahrelang in politisch instabilen
Drittstaaten wie dem Sudan und Äthiopien auf den Familiennachzug
warten und unsere Familien sind seit vielen Jahren schmerzhaft
getrennt.

Denn die deutsche Bürokratie legt uns unüberwindbarer Hürden in den
Weg:

Für ein Visum zum Familiennachzug sollen wir bei den deutschen
Botschaften Dokumente einreichen, die wir nicht haben und nur unter
unzumutbaren Bedingungen besorgen können.
Die deutschen Behörden verlangen von uns, dass alle Dokumente in
Eritrea staatlich geprüft werden müssen. Dafür müssen wir jemand in
Eritrea bevollmächtigen, diese Vollmacht muss bei der eritreischen
Botschaft erledigt werden. Dort müssen wir eine Reueerklärung
unterschreiben, in der wir erklären, dass es uns Leid tut, unser
Land verraten zu haben, indem wir geflüchtet sind. Gleichzeitig
akzeptieren wir durch die Erklärung jegliche Strafe, die der
eritreische Staat für angemessen hält. Außerdem zwingt die Botschaft
uns, die sogenannte Aufbausteuer (monatlich 2% des eigenen
Nettoeinkommens) an den eritreischen Staat zu bezahlen.
Das alles ist dem Auswärtigen Amt, die den Botschaften übergeordnete
Behörde, auch bekannt. Trotzdem behauptet das Auswärtige Amt, die
Unzumutbarkeit dieses Verfahrens sei nur in einer
„Einzelfallprüfung“ festzustellen. Das nennen wir Behördenwillkür:
Bis 2017 haben die Botschaften auch religiöse Eheurkunden oder
andere Beweise für die familiäre Bindung akzeptiert. Mittlerweile
werden individuelle Beweise der Familienzusammengehörigkeit erst im
Klage- oder Remonstrationsverfahren überprüft.

Der Aufruf als PDF zum Ausdrucken und Verteilen: Tigrinya

Deutsch

English


Unterstützer*innen:
Eritreische Gemeinschaft Berlin und Umgebung EGBU, Uniting Eritrean
Voices in Germany e.V. (UEVG e.V.) ,
Initiative „Familienleben für Alle!“, PRO ASYL Bundesweite
Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. ,
Flüchtlingsrat Berlin e.V. ,
Hessischer Flüchtlingsrat e.V. ,
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. ,
Flüchtlingsrat Brandenburg e.V.
, Flüchtlingsrat
Hamburg e.V .,
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ,
Flüchtlingshilfe Schönkirchen e.V.

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