Wer schützt (und gefährdet) die streitbare Demokratie – am Exempel Verfassungsschutz?

Beginn: Sa, 22 Sep 11:00 CEST 2012
Ende:   So, 23. Sep 13:00 CEST 2012
Ort:   Köln, Alten Feuerwache Köln, Melchiorstr. 3, 50670 Köln
Kontakt: http://www.grundrechtekomitee.de
Tags: Demokratie, Überwachung, Verfolgung, Polizei, Geheimdienste

Jahrestagung 2012, vom 22. - 23. September 2012 in Köln



Skandale hat der deutsche Inlandsgeheimdienst – das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) und die 16 Landesämter – immer wieder produziert.
Seit November 2011 rätselt die Öffentlichkeit über das Versagen der Ämter
angesichts des Neonazi-Trios, das sich Nationalsozialistischer Untergrund»
(NSU) nannte und 1998 vor den Augen des Verfassungsschutzes abtauchte, um in
der Folge neun Kleingewerbler türkischer und griechischer Herkunft und eine
Polizistin zu ermorden, zwei Bombenanschläge zu begehen und mehrere Banken
zu überfallen.

Der Verfassungsschutz ist wie die beiden anderen Geheimdienste BND und MAD
ein Kind des Kalten Krieges. Die Trennung von der Polizei und der Verzicht
auf die exekutiven Befugnisse der Polizei werden als die Lehren bezeichnet,
die die BRD aus den Erfahrungen mit der Gestapo gezogen habe bzw. auf Druck
der Alliierten ziehen musste. Der Verfassungsschutz braucht für seine
«Beobachtungen» nicht den Verdacht auf strafbare Handlungen, denn seine
Aufgabe ist nicht die Strafverfolgung, sondern die Sammlung von
Informationen über «sicherheitsgefährdende» und «gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung gerichtete » («verfassungsfeindliche»)
Bestrebungen. Damit liegt das Arbeitsgebiet des administrativen
Verfassungsschutzes auch im Vorfeld der «Verfassungswidrigkeit», über die
das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat. Auch dieses hat mit der
Verfestigung der Grundgesetzformel «freiheitliche demokratische
Grundordnung» (fdGO) zur «Verfassungsfeindmarke» dazu beigetragen, die
innere Demokratie zu lähmen. Von Anfang der Bundesrepublik an erwuchs daraus
das Missverständnis, «streitbare» oder «abwehrbereite » oder
«verteidigungsfähige» «Demokratie» bestehe notfalls in allgemeinen
Parteiverboten, ansonsten in Vereinsverboten und geheimdienstlich
festgelegten Markierungen dessen, was als «verfassungsfeindlich», in jedem
Fall als «extremistisch» nicht in die gute, willkürlich und eng ausgelegte
fdGO-Stube passe.

Dass der «Feind« vorzugsweise links stand, daran wurde seit den 50er Jahren
schon kein Zweifel gelassen. Kritisches Denken und freier Meinungsaustausch
standen unter Verdacht, die «freiheitliche demokratische Grundordnung» zu
gefährden, Bürger wurden als potentielle Feinde ausgespäht. Was
«extremistisch» ist, wird vom Verfassungsschutz definiert. Das Gerede über
diese gefährlichen Bestrebungen findet in den herrschenden Medien meist
Anklang. Statt Lösung sozialer Probleme und Förderung freier Diskussion
standen Repression und Verbot von Beginn der BRD an im Zentrum. Über alle
geschichtlichen Entwicklungen und alle Skandale hinweg hat der
Verfassungsschutz immer mehr Aufgaben und Befugnisse erhalten. Das viel
zitierte Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei wird nur noch als
Aufforderung verstanden, um so enger über die organisatorischen Grenzen
hinweg zusammenzuarbeiten.

Die Jahrestagung 2012 des Komitees für Grundrechte und Demokratie wird sich
nicht nur mit den (Fehl-)Leistungen des Inlandsgeheimdienstes in Sachen
Rechtsextremismus zu befassen haben. Sie wird erneut grundsätzlich die Frage
stellen müssen, ob der Inlandsgeheimdienst überhaupt kontrollierbar ist und
ob wir uns weiterhin den gefährlichen Luxus von Ämtern leisten wollen, die
regierungsamtlich festlegen, welches die Feinde der Demokratie sein sollen.

Die Tagung findet statt in der Alten Feuerwache Köln, Melchiorstr. 3 | 50670
Köln
Teilnahmebeitrag: 20,- Euro | Übernachtungsmöglichkeiten bitte selber
besorgen | In der Alten Feuerwache können Mittag- und Abendessen gemäß den
eigenen Wünschen bestellt werden.

Programm:

Samstag, 22. September 2012

11.00 Uhr Begrüßung

11.15 Uhr Vortrag und Diskussion: «Staatssicherheit» überalles: eine kleine
Geschichte der Ausweitung der Aufgaben und Beobachtungsobjekte des
Verfassungsschutzes
Heiner Busch (Grundrechtekomitee)

12.00 Uhr Vortrag und Diskussion: Das Erstarken der NPD als Spiegel der
Probleme der Verfassung
Susanne Feustel (Politikwissenschaftlerin, Mitglied der AG Kirche für
Demokratie, Sachsen, poltische Bildungsarbeit)

13.00 Uhr – 14.30 Uhr Mittagspause

14.30 Uhr Vortrag und Diskussion: Wie nagelt man einen Pudding an die Wand?
Zur Unkontrollierbarkeit des Verfassungsschutzes
Norbert Pütter (CILIP/Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit
e.V., Politikwissenschaftler)

15.30 Uhr – 17.30 Uhr Arbeitsgruppen, die unter verschiedenen Perspektiven
den Fragen nachgehen: Was bleibt vom
«Trennungsgebot»? Kooperationsformen von Geheimdiensten und Polizei

AG 1: Rolle der Verfassungsschutzämter in Strafverfahren, insbesondere
Lenkung von §129a-Verfahren
• Martin Beck (Journalist)
• Anne Roth (Medien- und Netzaktivistin; von Terrorismus-Ermittlung
betroffen)

AG 2: Brauchen wir den Verfassungsschutz gegen die Rechten? Was sind die
Kriterien der Beobachtung? Was sind die Mittel? Schafft der
Verfassungsschutz erst die Probleme, die er dann beheben soll?
• Heike Kleffner (Journalistin, Mitglied im Beirat der Mobilen Beratung für
Opfer rechter Gewalt in Sachsen-Anhalt)
• Susanne Feustel

17.30 Uhr – 18.30 Uhr: Moderiertes Zusammentragen der AG-Ergebnisse

20.00 Uhr
Lesung bester Pointen aus den Verfassungsschutzberichten

Sonntag, 23. September 2012

10.00 Uhr: Vortrag und Diskussion: Der strukturell undemokratische
Verfassungsschutz ist unvereinbar mit Menschenrechten und Demokratie
Wolf-Dieter Narr (Grundrechtekomitee)

11.15 – 11.30 Pause

11.30 – 12.30: Was ist zu tun? – Auf welchen Wegen zur Abschaffung des
Verfassungsschutzes? – Zum Verhältnis von
Freiheit und Sicherheit

Die Tagung wird gefördert durch: Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte
und Rosa Luxemburg Stiftung

Tagungskosten: 20,- Euro | Übernachtungen bitte selber besorgen!

In der Alten Feuerwache ist ein Lokal, in dem Mittag- und Abendessen
bestellt werden können.

Überweisung an: Volksbank Odenwald | BLZ 508 635 13 |Konto 8 024 618 |
Stichwort Tagung 2012

Anmeldung per Post, Fax oder Email mit Anzahl der Personen und Adresse.

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