Senat der Universität berät die Einführung einer „Zivilklausel“

Beginn: Mi, 03. Jul 15:00 CEST 2013
Ende:   Mi, 03. Jul 17:00 CEST 2013
Ort:   Köln, Universität zu Köln, Neuer Senatssaal
Kontakt: http://www.zivilklausel.uni-koeln.de
Tags: Frieden, Zivilklausel, Krieg, Militär, Forschung, Rüstung

Richtungsentscheidung an der Universität zu Köln:


Senat der Universität berät die Einführung einer „Zivilklausel“
Am Mittwoch, den 3. Juli, wird im Senat der Universität zu Köln über die Einführung
einer sogenannten Zivilklausel entschieden. Die Sitzung findet im Neuen Senatssaal
(Hauptgebäude) statt, beginnt um 15:00 Uhr und ist öffentlich.
Der Arbeitskreis Zivilklausel - ein Zusammenhang von friedensbewegten Aktiven,
Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen MitarbeiterInnen − hat den
Senat dazu aufgefordert, folgenden Passus in die Grundordnung der Universität aufzunehmen:
„Sie [die Universität] trägt als zivile Einrichtung zu einer friedlichen und zivilen Entwicklung
der Gesellschaft bei, zu Völkerverständigung und zur Humanisierung der Lebensverhältnisse
weltweit. Die Universität sieht sich der Aufklärung verpflichtet, sie fördert ein gesellschaftlich
verantwortliches Handeln ihrer Mitglieder sowie die kritische Reflexion der politischen,
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen der Zeit.“
Bundesweit wächst das Engagement von Hochschulangehörigen für eine
gesellschaftskritische Wissenschaft, die dem Allgemeinwohl und einer zivilen und humanen
Entwicklung der Gesellschaft verpflichtet ist. Mittlerweile haben sich 14 Hochschulen
verbindlich darauf verständigt, zu einer zivilen und friedlichen Entwicklung der Gesellschaft
beizutragen. An der Universität Köln hatten sich im Dezember 2010 bei einer Abstimmung
unter den Studierenden 2/3 der Beteiligten für die Einführung einer solchen Zivilklausel
ausgesprochen. Mittlerweile haben sich im Rahmen einer Unterschriftenkampagne über 160
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität dem Votum der Studierenden angeschlossen.
(Unterschriftenkampagne unter: http://www.zivilklausel.uni-koeln.de)
Dieses Engagement wächst in den letzten Jahren besonders vor dem Hintergrund
zunehmender Abhängigkeit der Wissenschaft von Drittmittelgebern. Alleine an der
Universität zu Köln ist das Volumen von Drittmitteleinwerbungen von 89,4 Millionen Euro
im Jahr 2007 auf 122,4 Millionen im Jahr 2010 gestiegen.
„Diese Entwicklung führt nicht nur zu einer zunehmenden Prekarisierung der Arbeitsplätze,
die drittmittelgebunden und daher befristet sind. Sie setzt auch den wissenschaftlichen
Produktionsprozess insgesamt unter wachsenden Opportunitätsdruck, Fragestellungen und
Ergebnisse nach dem Interesse der Geldgeber auszurichten. Als Einzelner hat man dagegen
wenig in der Hand. Die Einführung einer Zivilklausel bedeutet, diesem Problem als
Gesamtinstitution zu begegnen“, sagt Stefan Brackertz vom Sprecherteam der GEW-Studis
NRW und im Arbeitskreis Zivilklausel Köln aktiv.
Agnes Kamerichs, ebenfalls vom Arbeitskreis Zivilklausel, fügt hinzu: „Gerade in
Krisenzeiten müssen wir aus der Geschichte lernen: Wissenschaft ist nicht neutral. Das sehen
wir heute jeden Tag: Sollen neue Waffensysteme wie unbemannte Kampfdrohnen entwickelt
werden? Soll der Pharmaindustrie zugearbeitet werden und damit die wissenschaftliche
Arbeit für Geschäftsinteressen vereinnahmt werden? Für so etwas gibt es Gelder. Stattdessen
müssen die Voraussetzungen für die Verbesserung der Lebensbedingungen aller weltweit, für
Gesundheit und eine zivile Entwicklung der Gesellschaft erforscht werden, um sie zu befördern.“
„Die Hochschulen sind öffentliche Institutionen, wir halten es für notwendig, dass sie sich
neu darauf ausrichten, im Dienst und im Interesse der Öffentlichkeit zu wirken. Dafür müssen
sie öffentlich bedarfsdeckend finanziert werden.Die Zivilklausel ist ein wesentlicher Schritt
weg von der unternehmerischen Hochschule hin zu einer Hochschule, die gesellschaftliche
Verantwortung übernehmen will und sich dafür auch Voraussetzungen schafft“, so der Zivilklausel-Aktive Thomas Steffen.
Der Senat ist das höchste Gremium der universitären Selbstverwaltung, in Köln besteht er aus
zwei Vertretern der Studierenden, zwei Vertretern der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen,
einem Vertreter der nicht-wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und sechs ProfessorInnen.

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