10.08.2016 Tötungsbefehl unverschlüsselt übers Mobiltelefon
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Leitlinien für den Drohnenkrieg, die nicht bindend sind

Bürgerrechtler kämpfen seit Jahren darum zu erfahren, wie die Entscheidungsprozesse und Kriterien definiert sind, wenn eine Drohne zum gezielten Töten aufsteigt.

Es wäre auch wichtig zu erfahren, wie Namen von Personen auf die „kill list“ gelangen. Beides sind Fragen, die die Abgeordenten des US Kongresses wissen sollten, aber auch jede/r US BürgerIn nach den geltenden Grundrechten der Verfassung kennen sollte.

Nach dem fünften Verfassungszusatz (Fifth Amendment) steht jedem ein faires rechtliches Verfahren zu, das mit den Drohnen offenkundig durch geheime Prozeduren unterlaufen wird, so dass rechtliches Gehör oder eine Verteidigung des Verdächtigen nicht mehr möglich sind.

Die American Civil Liberty Union (ACLU) hat auf dem Rechtsweg Zugang zu fünf Dokumenten erhalten, darunter das vormals geheime sog. „Playbook“: die Presidential Policy Guidance (PPG) der US-amerikanischen Regierung.

Leider ist wieder vieles geschwärzt worden, aber man kann festhalten:

  • Regeln aus Kriegen werden auf Personen in Nicht-Kriegsgebieten übertragen,
  • Drohnentötungen sind sogar in einigen Fällen kurzerhand per Mobiltelefon gegeben worden, wenn sichere Kommunikationskanäle nicht greifbar waren.
  • Die Angaben, wann Gewalt angewendet werden darf („relevant considerations for the use of force“) und wann eine Gefangennahme vorzuziehen ist, sind weitgehend geschwärzt.
  • Ein Kriterium um jemand eine Hellfire-Rakete (Tötungsradius 30m) auf den Kopf zu werfen, ist eine von ihm ausgehende „drohende Gefahr“ („imminence“). Auch an dieses schwammige Merkmal muss sich kein Befehlshaber halten, denn in "Ausnahmefällen" binden ihn die Richtlinien ohnehin nicht.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2016/playbook-leitlinien-fuer-den-drohnenkrieg-die-nicht-bindend-sind/
und das  PPG bietet die ACLU nun zum Download (pdf).

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Created: 2016-08-10 07:54:33


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