31.07.2018 Vom Terrorpaket zur Alltagsabfrage
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391.442 mal im ersten Halbjahr 2018 Konten abgefragt

Gerichtsvollzieher sind am häufigsten dabei, aber es ist eine große Anzahl von Ämtern, die gewaltiges Interesse an den finanziellen Möglichkeiten der Menschen haben. Die Zahl der Anfragen ist zum letzten Jahr weiter, diesmal um 38% gestiegen.

Seit 2005 dürfen Ämter auf die Kontodaten der Bürger zugreifen, 2010 machten sie rund 57.000 Mal davon Gebrauch. Aber 2017 waren es bereits 692.000 Anträge auf Einsicht jährlich. Finanzämter, sonstige Steuerbehörden und Jobcenter sind ebenfalls sehr neugierig, sie wandten sich im ersten Halbjahr 89.043 mit Anfragen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Der Datenaustausch verläuft fast unsichtbar. Banken und Sparkassen müssen seit einem Jahr die Steuer-Identifikationsnummer des Kontoinhabers in eine Datenbank eintragen und berechtigte Ämter können in der Regel die Information abrufen, ohne dass der Finanzdienstleister davon etwas mitbekommt.

Und wieder ist aus der Maßnahme gegen "schwere Kriminalität", wie Terrorismus oder Geldwäsche ein "Alltagswerkzeug" geworden. Golem zitiert die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff "Einmal erteilte hoheitliche Zugriffsbefugnisse auf personenbezogene Daten wurden auf einen immer weiteren Kreis von Zugriffsberechtigten ausgedehnt."

Und wieder kommt es bei der steigenden Zahl der Abrufanträge zu mehr fehlerhaften Datenübermittlungen oder Personenverwechslungen (False Positives). Das hat für Betroffene im Einzelfall sehr unangenehme Konsequenzen wie Kontensperrungen oder Besuche von Gerichtsvollziehern.

Mehr dazu bei https://www.golem.de/news/glaeserner-bankkunde-behoerden-fragen-immer-mehr-kontodaten-ab-1807-135750.html


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Created: 2018-07-31 07:17:49


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