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25.03.2022 Die Ohnmacht des Endverbrauchers

DSGVO, AGB und die Digitalisierung – die Ohnmacht des Endverbrauchers

Immer wieder lesen wir Smartphone und Internetnutzer, dass wir unsere Daten schützen sollen, wenn wir im Internet Einkaufen, Onlinebanking betreiben, Surfen, Recherchieren oder diverse soziale Plattformen nutzen. Alles was wir online tun, sollen wir so tun, dass unsere Daten möglichst geschützt sind.

  • Was genau bedeutet das denn?
  • Und wie ist das umsetzbar?
  • Ist das überhaupt umsetzbar?

Ich meine diese Frage ganzheitlich:

  • Ist es zeitlich umsetzbar?
  • Ist es technisch umsetzbar?
  • Ist die Forderung überhaupt realistisch?

Die Antwort ist ganz klar: Nein!

Es ist nicht möglich als Endverbraucher und Nutzer sog. smarten Geräten oder internetfähigen Computern die eigenen Daten gänzlich und vollumfänglich zu schützen. Das ist nun mittlerweile meine Erkenntnis. Aber gehen wir Schritt für Schritt an die Sache und schauen wir genauer hin.

Die vielen Gesetze, die wir Internetnutzer ja unbedingt kennen müssten.

Ja die DSGVO:  wo nicht genau alles erklärt ist, wie denn Unternehmen – überhaupt jeder – Daten nutzen darf und wie nicht.  Und wo dann doch in der letzten Veränderung gewisse Lücken entstanden sind, die den Unternehmen mehr Möglichkeiten geben.

Andererseits wurden auch gewisse Lücken geschlossen. Es gibt ja auch noch mehrere: diese EU-Datenschutz-Grundverordnung mit letzter Aktualisierung vom 04.03.2021, und noch verschiedenste für die verschiedenen vielen Länder – in DE auf Bundesebene regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – und dann noch die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze der Bundesländer. Und das, wo doch Server des Internets so weit verbreitet überall auf der Welt verteilt sind.

Diesen Verordnungen allein alles zu überlassen scheint aufgrund der Komplexität des Internets nicht auszureichen. Diese Verordnungen und Gesetze schützen uns nicht vor Hackern, Datendiebstahl und Datenmissbrauch sowie dem illegalen Datenhandel, denn sie regeln was erlaubt ist und was nicht. Wenn wir uns beispielweise unsere unvollständige Liste  der Datenpannen anschauen, dann sehen wir auch noch, was alles schief gehen kann mit unseren Daten! Das sind eigentlich oft Straftaten und die genannten Gesetze und Verordnungen helfen uns nicht, wenn die Daten „entnommen, kopiert, missbraucht, verwendet, verkauft“ wurden und damit im Umlauf sind. Diese Verordnungen und Gesetze helfen uns erst recht nicht, sie dann „wieder zurückzuholen“!

Was soll also die Forderung nach dem „Kennen der DSGVO“ einem Nutzer helfen, die wir so häufig von Programmierer und ähnliche Berufsgruppen sowie Aktivisten aus dem Datenschutz-Bereich hören? Sie soll nur ein gewisses Vertrauen gegenüber dem Internet erzeugen. Wirklich beschützen kann sie uns nicht! Sie kann Richtlinien für Unternehmen vorgeben, an denen sie sich zwar halten müssen, aber technisch nicht die Voraussetzung darstellt, ein sicher nutzbares Angebot zu erstellen. Wenn sich die Unternehmen aber nicht an die Richtlinien halten, oder Systemlücken ausnutzen (und ja das ist sehr häufig der Fall), dann schützt die DSGVO eben nicht!

Diese Gesetze können auch Strafen aufzeigen, die folgen können, wenn denn mit Daten Missbrauch stattfindet. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets ist aber kaum ein absoluter Schutz möglich. Es wäre wichtig, dass das auch diejenigen verstehen, die auf der Digitalisierung bestehen. Oder würde etwa ein technischer Umbau des Internets helfen, die Diversität von Gesetze und Regelungen weltweit einzuhalten? Wir wissen, dass das weder durchsetzbar noch möglich ist! Da hilft es nur, realistisch zu bleiben und als Digitalisierungsbefürworter die Risiken, denen die Menschen dann ausgesetzt sind, ebenfalls mitzuberücksichtigen und nicht weg-zu-verschweigen und weg-zu-ignorieren.

Schauen wir nochmal genauer hin – die unendlich-endliche Macht des Endverbrauchers

Derzeit muss der Endverbraucher, also der Nutzer des Internetangebots, die Cookie-Bemerkungen stets und immer wieder lesen, verstehen und Einwilligen bzw. die vorgegebenen Einstellungen modifizieren oder – vereinzelt sogar möglich – ablehnen. Erst nachdem er das alles hinter sich hat, hat er mit (s)einer Datenweitergabe/ Datennutzung zugestimmt und bestätigt damit aber auch jedes Mal, dass er die Gesetze ganz genau kennt und versteht!

JA GENAU! Sie haben richtig gelesen – er BESTÄTIGT JEDES MAL, dass er das Gesetz kennt und versteht, wenn er dem, was er da liest zustimmt, es modifiziert oder ablehnt, denn er kann diese Tätigkeiten ja nur vollziehen, wenn er weiß was er da tut und was das da alles bedeutet. Das ist doch Wahnsinn! Wir wissen doch ganz genau, dass kaum jemand, der sehr oft und viel das Internet oder/und Google und weitere Dienste nutzt, die DSGVO tatsächlich vollständig gelesen geschweige denn verstanden hat!

Jeder, der diese Bestätigung vornimmt und modifiziert belügt sich damit jedes Mal selbst! Und das muss er/sie sogar, denn anders kann er das Angebot nicht wahrnehmen.

Die LAST des Wissens und Nutzens dieser Gesetzesberge dem Endverbraucher aufzutragen und ihm so die Verantwortung über seine Daten zu überlassen unter den Vorwand, dass er ja „Herrscher über die eigenen Daten“ sein wölle und es dann ja auch wäre, ist tatsächlich absurd. Faktisch gibt der Gesetzgeber die Verantwortung ab und verpflichtet den Endverbraucher zur Weiterbildung in den Themenbergen des Datenschutzes und der Bedeutung diverser technischer Begriffe wie Cookes und so weiter.

Als würde ein Musiker, der ein Song geschrieben hat, vom Hörer verlangen, ein Musikstudium zu absolvieren um den Song hören und verstehen zu können. Natürlich ist das lächerlich, aber genau das ist es, was da passiert, wenn die Verantwortung über die Regulierungsstrukturen der Datenflüsse in den Händen von Programmierern gelegt wird und keinerlei Realitätsabstimmung zum Endverbraucher und der Sprache des Endverbrauchers stattfindet. Ein Armutszeugnis für all diejenigen auf Regierungsebene, die tatsächlich das Erlernen der technischen Sprache als Grundvoraussetzung für das Nutzen des Internets vermuten.

Dies ist der erste Teil des Artikels. Im zweiten Teil schauen wir uns an, wie REALISTISCH ein tatsächlicher Schutz der Daten ist und wie viel Zeit mitlesen und Studieren der Sprache des Programmierers sowie des Programmierens selbst erfordert, um nicht-überwacht das Internet zu nutzen. Wir werden uns anschauen, welche Aktionen notwendig sind, um fast absolut sicher im Internet mit einem Browser zu surfen.

Im dritten Teil sollten wir uns dann auch endlich dem Thema widmen: wie viel Apps kann ein normaler Vollzeit-arbeitender Mensch mit Familie und funktionierendem sozialen Umfeld tatsächlich realistisch im Alltag nutzen? Die Unendlichkeit der App-Entwicklung und deren Finanzierung, ohne der Überprüfung eines realen Nutzens zwingt uns diese Frage mittlerweile auf. Ja, denn natürlich könnte man mit den Geldern was Besseres machen, als irgendwelche Apps zu entwickeln, die womöglich das Risiko des Datenmissbrauchs und Datendiebstahls einfach nur fördern!

Was können wir tun, außer darauf zu bestehen, auch OHNE digitale internetfähige Geräte oder dem Internet durch das Leben gehen zu DÜRFEN! Wenn sich jemand nicht den Datenmissbrauchsgefahren aussetzen will, und nicht möchte, dass aus ihm Daten erschaffen und konstruiert werden, sollte er/sie das natürliche unausgesprochene Recht haben, ohne die Nutzung des Internets oder smarter Geräte am Leben weiter teilzuhaben. Das ist eine Forderung, die für uns heute aktueller ist denn je zuvor und an Aktualität nicht verliert!

Beate Baum für Aktion Freiheit statt Angst e.V., 2022

Mehr dazu z.B. unter unserem Thema Zwangsdigitalisierung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/zwangsdigitalisierung.htm
und in den unzähligen Berichten über Datenpannen und -skandale https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Datenpanne&sel=meta


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Erstellt: 2022-03-25 09:06:08
Aufrufe: 2085

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