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06.06.2016 Für Direkte Demokratie und Transparenz

Konferenz „Demokratie für Alle" der Bundestagsfraktion DIE LINKE

Aktion Freiheit statt Angst hat heute an der interessanten Diskussion zu Gesetzesvorschlägen der Fraktion DIE LINKE im deutschen Bundestag teilgenommen.

Nach der Begrüßung und Vorstellung des Projektes „Demokratie für Alle" durch  Gregor Gysi ging es um folgende Themen

Direkte Demokratie und Jedermanns-Grundrechte

Volksabstimmungen versachlichen das jeweilige Thema und die Diskussion, sie fördern das Gespräch und die inhaltliche Auseinandersetzung. 

Für populistische Schnellschüsse ist die direkte Demokratie weniger anfällig als die repräsentative, unter anderem schon deshalb, weil es in den Ländern mindestens zwei Jahre und hunderttausende von Unterschriften braucht, um von einer Volksinitiative über das Volksbegehren bis zum Volksentscheid zu gelangen. So bleibt ausreichend Zeit für den Diskurs.

Direkte Demokratie ist auch kein Bremsklotz in der Flüchtlingspolitik. Seit Anfang 2014 haben sich von über 600 Bürgerbegehren bundesweit nur rund 20 Initiativen gegen Flüchtlinge gerichtet. Bisher gab es bei diesen keinen einzigen erfolgreichen Bürgerentscheid gegen ein Flüchtlingsheim. Erst Ende April haben sich Bürger in zwei bayrischen Gemeinden für geplante Flüchtlingsunterkünfte ausgesprochen -in einem Fall sogar in einem historischen Kloster.

 Erst wenn die Menschen selbst echte Möglichkeiten haben, Politik zu korrigieren oder eigene Themen zu besetzen, von denen die Politik nichts wissen will, hört das Schwarze-Peter-Spiel auf, den Frust gegenüber Zuständen allein der Politik anzulasten. Dann nämlich liegt es auch an jedem selbst, wie es um die Gesellschaft bestellt ist.

Der Gesetzentwurf der Linken (auch für bundesweite) Volksabstimmungen fordert: Jeder Gesetzentwurf, den eine Initiative zur Abstimmung bringen will, muss den Grundrechten und Werten unseres Grundgesetzes, den UN-Menschenrechtskonventionen, dem Europarecht und dem Völkerrecht entsprechen. Grund- und Minderheitenrechte sind also geschützt. Bevor Volksbegehren starten, müssen sie verfassungsrechtlich überprüft werden, wenn Parlament oder Regierung dies verlangen.

Die Gesetzesinitiative der Linken (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/825 und 18//7972) fordert also: "Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Initiativen zu mehr Demokratie für Alle vorzulegen und mittels eines Gesetzentwurfes für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide, auch im Hinblick auf die Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge, rechtlich abzusichern."

Diese Initiative erfordert eine Grundgesetzänderung.

Umfassendes Informations- und Transparenzgesetz schaffen

Die Linken möchten das im Jahr 2005 beschlossene Informationsfreiheitsgesetz (Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes - Informationsfreiheitsgesetz) auf einen zeitgemäßen Stand bringen.

In den vergangenen Jahren hat sich aber herausgestellt, dass das Informationsfreiheitsgesetz an verschiedenen Stellen noch verbesserungswürdig ist. So basiert es auf dem Prinzip, dass Informationen erst auf Ersuchen etwaiger Antragsteller/-innen zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies ist jedoch mit einem Aufwand sowohl für die informationsfordernde als auch informationsgebende Seite verbunden. Informationsanfragen sind zudem häufig mit Gebühren verbunden, welche geeignet sind, eine gelebte Informationsfreiheit in erheblichem Maße einzuschränken. Gerade für kleine Nichtregierungsorganisationen, Privatpersonen, Netzaktivistinnen und -aktivisten und auch freiberufliche Journalistinnen und Journalisten können solche Gebühren ein erhebliches Hemmnis für die Informationsbeschaffung sein.

Zudem fordern die Linken zusammen mit den Grünen eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und fordern generell eine Ausschussöffentlichkeit. (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/3045)

Ausländerwahlrecht

Die Forderung ist bei diesem Thema ganz einfach: Alle Grundrechte sollen für alle gelten, Wahlrecht für alle, die seit fünf Jahren In Deutschland leben.

Die Probleme liegen auch nicht in den Artikeln des Grundgesetzes sondern in einer Rechtsprechung des BVerfG von 1990, die sich stark auf das deutsche Volk zurückgezogen hatte und nun stets als Argument gegen Erweiterungen des Volksbegriffs herangezogen werden. Hier gilt es deutlich zu machen, dass in den letzten 25 Jahren, wie z.B. bei der Betrachtung des sexuellen Zusammenlebens, Änderungen zu berücksichtigen sind.

Das zeigt auch ein Blick über die deutschen Grenzen hinaus: Es handelt sich bei diesen wichtigen Grundrechten und Freiheiten um Menschenrechte. In der UN-Menschenrechtscharta sind sie dementsprechend auch allesamt als Menschenrechte ausgestaltet; ebenso in internationalen Abkommen wie beispielsweise in der Europäischen Menschenrechtskonvention, im UN-Zivilpakt und im UN-Sozial-Pakt. Auch die Landesverfassungen einiger Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland sind weitergehend als das Grundgesetz und differenzieren nicht zwischen Deutschen und Nichtdeutschen. Es ist nicht gerechtfertigt, dass die deutsche Verfassung diese Grund- und Freiheitsrechte nur deutschen Staatsangehörigen sowie sogenannten Statusdeutschen zuerkennt. Das wird weder dem verfassungsrechtlichen Gebot des Artikels 3 Absatz 1 GG, nachdem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, gerecht, noch dem Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 Absatz 3 GG, der unter anderem bestimmt, dass niemand wegen seiner Abstammung, Heimat und Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Auch der Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 Absatz 1 GG entspricht viel mehr die Geltung aller Grundrechte des Grundgesetzes für alle Menschen.

Transparenz herstellen - Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters

Politik vollzieht sich in modernen Gesellschaften immer mehr als Gesellschaftspolitik, an deren Willensbildungs- und Aushandlungsprozessen zahlreiche Akteure mitwirken. Gesetzgeberische Entscheidungen sind in vielen Bereichen nicht mehr nur Ausdruck machtvoller Staatspolitik in einem Über-Unterordnungsverhältnis, sondern potentiell Betroffene können während des Gesetzgebungsverfahrens Einfluss nehmen.

Diese an sich positiv zu bewertende Entwicklung hat zu einer verband!ichen Organisation und Professionalisierung der Interessenvertretung gegenüber den politischen Institutionen geführt. Die Einflussnahme von Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse ist ein bedeutendes gesellschaftliches Faktum geworden.

Deshalb soll ein Lobbyistenregister den Menschen die Möglichkeit geben zu erfahren, welche Interessen bei der Gesetzgebung mit welchem "Aufwand" mitgewirkt haben. (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/3842)


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Erstellt: 2016-06-06 17:13:43
Aufrufe: 2563

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