14.02.2009: Bundestagsgutachten bestätigt CareChild-Kritik an Filter für Kinderpornografie
Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags könnte vernichtender nicht sein. Die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen geplante Filterung von Kinderpornoseiten im Internet sei zwar technisch möglich aber mit "vergleichsweise wenig Aufwand" zu umgehen und daher kaum umsetzbar. Eine wirksame Sperre sei nur nach dem Vorbild Chinas möglich. Dazu müsse man den Grundgedanken der dezentralen Vernetzung von Computern aufgeben.
Daneben sieht das Gutachten ein erhebliches Missbrauchspotential. Dies sei in einer freiheitlichen Demokratie als "besonders schwerwiegend anzusehen". Es bestehen deshalb erhebliche Zweifel an der Verhältnismässigeit der Massnahmen.
Weiterhin befürchtet der wissenschaftliche Dienst, dass auch Seiten gesperrt werden könnten, die überhaupt nichts mit Kinderpornografie zu tun haben. Dies dürfte ein Wink mit dem Zaunpfahl an unsere dänischen Nachbarn sein, die sogar eine Spedition auf die Sperrliste gesetzt hatten. Vielleicht ist damit aber auch der erste "Zensur-Zwischenfall" der bundesdeutschen Internetgeschichte gemeint. Als der Internetprovider Arcor vor einiger Zeit gerichtlich dazu verpflichtet wurde eine Videoplattform mit pornografischem Inhalt zu sperren, waren 3.5 Millionen Webseiten nicht mehr erreichbar - zumindest für Arcor Kunden.
Das vollständige Gutachten des Deutschen Bundestages zur Filterung von Kinderpornografie
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Erstellt: 2009-02-16 09:25:11 Aufrufe: 2949
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