Ein neues ASOG. Ein besseres Berliner Polizeigesetz?

Beginn: Mi, 22. Jan 18:00 CET 2020
Ende:   Mi, 22. Jan 20:00 CET 2020
Ort:   weltweit
Kontakt: https://vk1.minuskel.de/b/axe-2pm-3p7
Tags: Polizeigesetz, Berlin, Brandenburg, Gleichberechtigung, Gender, Diskriminierung, Ungleichbehandlung, Gewerkschaft, Mitbestimmung,

ONLINE GESPRÄCH ZUM ASOG


SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen 2016 gestalten ihren Koalitionsvertrag
„Berlin gemeinsam. Solidarisch. Nachhaltig. Weltoffen."

Seitdem herrschte in der Innenpolitik ein Stillstand, der erst vor wenigen Wochen durch die Präsentation von Änderungen im ASOG (dem Berliner Polizeigesetz), eines
Versammlungsfreiheitsgesetz und der Stelle einer unabhängigen Polizeibeauftragten aufgelöst wurde.

In den kommenden Wochen will der HU-Landesverband Berlin-Brandenburg
diese Gesetzesvorschläge kritisch diskutieren.

Den Auftakt macht das GESPRÄCH ZUM ASOG AM MITTWOCH, DEN 22. JULI 2020,
UM 18.00 UHR in https://vk1.minuskel.de/b/axe-2pm-3p7 [1]
mit
FRANK ZIMMERMANN (Sprecher für Innenpolitik der
SPD-Abgeordnetenhausfraktion)
BURKHARD DREGGER (innenpolitischer Sprecher der
CDU-Abgeordnetenhausfraktion)
BENJAMIN JENDRO (Pressesprecher, Gewerkschaft der Polizei -
Landesverband Berlin)
N. N., Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (angefragt)

In dem „Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen
Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und anderer Gesetze" (Drucksache
18/2787 vom 12. Juni 2020) wird unter anderem folgendes im ASOG
geändert:
- Telefonüberwachung zur Gefahrenabwehr für Leib, Leben oder Freiheit
einer Person oder wenn „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
innerhalb eines übersehbaren Zeitraums eine terroristische Straftat"
begangen wird. Dabei ist auch der Einsatz eines Imsi-Catchers möglich.
Die Regel wird nach drei Jahren evaluiert und tritt nach vier Jahren
außer Kraft.
- Standortabfrage zu Telekommunikations-Endgeräten
- Einführung von Bodycams zum Schutz von Polizisten. Auch Betroffene
können die Aufzeichnung verlangen und auf die Daten zugreifen. Die Regel
wird nach zwei Jahren evaluiert und tritt nach drei Jahren außer Kraft.
- Besserer Schutz von Berufsgeheimnisträger*innen
- Neue Regeln zur Gefährderansprache, zu Meldeauflagen, zu
Sicherheitsgesprächen und zum Operativen Opferschutz
- Einsatz von V-Personen, wie bei verdeckten Ermittlern, künftig nur
durch durch die Polizeipräsidentin und mit Richtervorbehalt
- Verkürzung des Unterbindungsgewahrsams aus Gründen des
Grundrechtsschutzes von vier auf höchsten zwei Tage

Frank Zimmermann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, lobt das
Gesetz: „Dieser Entwurf ist ausgewogen und hält die notwendige Balance
zwischen polizeilichen Interessen und individuellen Grundrechten. Die
Polizei erhält wichtige zusätzliche Befugnisse zur Terrorbekämpfung wie
die Telekommunikationsüberwachung zur Gefahrenabwehr oder die
Standortabfrage bei den TK-Unternehmen. Und wir freuen uns, dass wir nun
den Beamtinnen und Beamten mit den Bodycams ein wirksames Instrument zur
Eigensicherung an die Hand geben können."

Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin,
sieht es anders: „Der Koalitionsentwurf für ein neues Polizeirecht hält
nicht, was er verspricht. Er bleibt weit hinter den Erwartungen und
Notwendigkeiten zurück, wie wir sie mit unserem Entwurf für ein ,Gesetz
zur Verbesserung der Terrorabwehr und Kriminalitätsbekämpfung' bereits
vor zwei Jahren vorgelegt haben.
Dieser Gesetzentwurf wird keinen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit in
Berlin leisten."

Wir freuen uns auf eine spannende und erkenntnisreiche Diskussion.

WEITERFÜHRENDE LINKS
Abgeordnetenhaus: Gesetzesvorschlag der Regierung: „Dreiundzwanzigstes
Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits-und Ordnungsgesetzes und
anderer Gesetze" (Drucksache 18/2787 vom 12. Juni 2020):
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2787.pdf [2]

Abgeordnetenhaus: Gesetzesvorschlag der CDU-Fraktion: „Gesetz zur
Verbesserung der Terrorabwehr und Kriminalitätsbekämpfung" (Drucksache
18/1163 vom 20. Juni 2018):
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-1163.pdf [3]

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