Berlin: Das Bundesverfassungsgericht zwischen Rechtsprechung und Rechtspolitik

Beginn: Mi 3. Jun 19:00:00 CEST 2009
Ende:   Mi 3. Jun 21:00:00 CEST 2009
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"In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht
in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel
verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich
entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument
gesetzlich vorsehen kann oder nicht." (Bundesinnenminister Wolfgang
Schäuble in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10.3.2009)


Liebe Mitglieder und Freunde der Humanistischen Union,

angesichts immer neuer Sicherheitsgesetze aus Bund und Ländern, mit denen
die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger im Namen der Sicherheit
eingeschränkt werden sollen, genießt das Bundesverfassungsgericht derzeit
eine hohe Popularität in bürgerrechtsfreundlichen Kreisen. Kaum ein
Sicherheitsgesetz der letzten Jahre, dessen Verfassungskonformität nicht
in Karlsruhe geprüft wurde. Häufig genug haben die Richterinnen und
Richter dem Gesetzgeber dabei Grenzen der Sicherheitspolitik aufgezeigt.
Doch welche Konsequenzen hat es für unsere Demokratie, wenn rechts- und
sicherheitspolitische Entscheidungen in Karlsruhe gefällt werden. Was
bedeutet es, wenn die Gesetzgeber ihre Sicherheitspolitik entlang jener
"roten Linie" entwerfen, die ihnen zuvor die Verfassungsrichter markiert
haben?

Über das angespannte Verhältnis von Verfassungsrechtssprechung und
Rechtspolitik diskutieren wir am 3. Juni mit Prof. Dr. Martin Kutscha. Er
wird in das Thema einführen, anschließend besteht die Möglichkeit zu
eigenen Beiträgen und zur Diskussion. Wir würden uns freuen, wenn wir
Sie an diesem Abend begrüßen können.

Die Veranstaltung findet in der Bundesgeschäftsstelle der Humanistischen
Union im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4,
10405 Berlin statt (Tram Linie 4 und Buslinien 200/240,
Haltestelle "Am Friedrichshain"). Sie knüpft an die Ringvorlesung "60
Jahre Grundgesetz - Anspruch und Wirklichkeit" an, welche die
Humanistische Union im Sommersemester 2009 gemeinsam mit dem Berliner
Institut für Recht und Gesellschaft anbietet. Wir wollen ausgewählte
Themen der Ringvorlesung unter bürgerrechtlichen Gesichtspunkten
vertiefen. Die Veranstaltung ist für alle Interessierten offen.

Die Ringvorlesung selbst wird am 8. Juni mit dem Vortrag "Europäische
Strafgesetzgebung - jenseits des Grundgesetzes?" von Mark A. Zöller
fortgesetzt. Die gemeinsam von der Humanistischen Union und dem Institut
für Recht und Gesellschaft angebotene Ringvorlesung findet bis zum 13.
Juli jeweils montags um 16 Uhr im Hauptgebäude der Humboldt-Universität
zu Berlin statt. Eine Übersicht der Themen und Referenten finden Sie
unter der Adresse
http://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2009/gg60/.

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