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Riesiges Datenleck bei Krankenkassen
Das Datenleck wurde schon im Sommer 2014 entdeckt und angeblich "sofort" geschlossen. Doch nun hat die Redaktion von rp-online am Beispiel der Barmer GEK nachgewiesen, dass der Zugriff immer noch möglich ist. Gleiches gilt für drei weitere Kassen, darunter die AOK. Die Krankenkassen wurden 2014 darauf hingewiesen, dass das Anmeldeverfahren zur "Online-Filiale" erhebliche Risiken für sensible Versichertendaten berge, geschehen ist nichts. Als Datendieb muss man nur Name, Geburtsdatum und Versichertennummer der Opfer kennen, um die Patientendaten einzusehen. Alles Angaben, die auf allen Mitglieder-Chipkarten stehen und auch jedem Arbeitgeber vorliegen. Mehr dazu bei http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/datenleck-bei-krankenkassen-aid-1.5830414 Alle Artikel zu
Kommentar: RE: 20160330 Patientenakten vom Nachbarn lesen Auch interessant: Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), stellte immer wieder Unregelmäßigkeiten bei der Weitergabe von Patientenunterlagen fest. (https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/schutz-der-sozialdaten-umschlagsverfahren-endet-zum-31122016/datenschutz-von-krankenkassen-nicht-korrekt-umgesetzt_242_350998.html) Martin, 21.05.2016 08:12
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2BC Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5473-20160330-patientenakten-vom-nachbarn-lesen.htm Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/5473-20160330-patientenakten-vom-nachbarn-lesen.htm Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale #Anonymisierung #RFIDChips #Datenbiebstahl #eGK #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #Gendaten #Gesundheitsdaten Erstellt: 2016-03-30 08:42:35 Aufrufe: 1640 Kommentar abgeben |
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