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EU-Kommission lehnt deutschen Sonderweg ab Die deutsche Umsetzung des EU Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) wird von der EU Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren beantwortet. Innenminister Thomas de Maizière will die EU-Datenschutzverordnung in einer stark verwässerter Form in deutsches Recht gießen.
Damit gefährdet er die erstmalige Möglichkeit gleicher Datenschutzrecht in der EU zu haben, denn die Grundverodnung bringt alle EU Staaten auf eine Linie im Gegensatz zu vorher gültigen Richtlinie von 1995.
Aber das ist nicht das schimmste, viel gravierender sind die Änderungen, die nun im neuen vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf stehen.
- Viele Paragrafen werden bis zu Unkenntlichkeit aufgebläht, was nur zu Rechtsunsicherheit und Unlesbarkeit führt.
- Von den 70 Öffnungsklauseln in der DS-GVO will Deutschland möglichst ausgiebig Gebrauch machen, viele wurden "überdehnt" und damit das Ziel der Verordnung einheitliches Recht zu schaffen verfehlt.
- Ganz furchtbar sind die umfangreichen Möglichkeiten öffentlicher Stellen, personenbezogene Daten von Bürgern für andere Zwecke zu verwenden (Paragraf 23).
- Grundsätzlich darf die Grundlage unserer Datenschutzrechts, die Zweckbindung, nicht unzulässig aufgeweicht werden.
- Auch die Informationspflicht von Behörden und Unternehmen gegenüber den Betroffenen wird in den Paragrafen 32 und 33 eingeschränkt.
Mehr dazu bei https://www.golem.de/news/datenschutzreform-eu-kommission-lehnt-deutschen-sonderweg-ab-1704-127430.html
und https://www.golem.de/news/gesetzentwurf-beschlossen-datenschuetzer-sehen-gewaltigen-aenderungsbedarf-bei-reform-1702-125933.html
und http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/entwurf-datenschutz-grundverordnung.pdf?__blob=publicationFile
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Aufrufe: 1247
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