08.08.2020 Gesundheitsdaten: Einwilligungserfordernis wurde heimlich gestrichen

PDSG ist nun ein Datenschutz-Aushebelungsgesetz

Ein weiterer GroKo-Skandal: Die erst im November im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) (Wie man Datenschutz als Versorgungsinnovation framet) festgeschriebene Einwilligungserfordernis zur individualisierten Datenauswertung durch die Krankenkassen wurde kürzlich still und leise wieder beseitigt.

Was alles das Patientendatenschutzgesetz bringen könnte, haben wir vor einem Monat in einem Artikel thematisiert (Gefahren der elektronischen Patientenakte ). Auch da hatten wir bereits Bedenken zum Datenschutz der sensiblen Gesundheitsdaten bei einer zentralen Speicherung mit Zugriff durch (theoretisch) Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen.

Telepolis hat recherchiert: Hintergrund ist die von Gesundheitsminister Spahn aus wirtschaftlichen Gründen vorangetriebene neue Rolle der Krankenkassen in der medizinischen Versorgung, die es ihnen erlaubt, durch Kooperation mit Unternehmen und Erwerb von Anteilen an Investmentfonds sog. digitale Versorgungsinnovationen zu fördern. Dazu erhielten die Kassen im DVG u.a. die Befugnis, die bei ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten der Versicherten für ein individualisiertes "Angebot" auszuwerten, allerdings nur sofern der Versicherte ausdrücklich einer solchen Datenauswertung zustimmt.

Mit dem am 03. Juli beschlossenen EPA-Datengesetz ist die kurz gewährte Freiwilligkeit auch schon wieder Geschichte. Das ist keine Kleinigkeit. Es geht hier um nichts weniger als um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber ist entsetzt: Aus datenschutzrechtlicher Sicht sehe ich den Wegfall des Einwilligungserfordernisses kritisch. Bereits die pseudonymisierte Auswertung der Versichertendaten, die zumindest teilweise einer besonderen Kategorie i. S. des Artikel 9 Abs. 1 DSGVO - den Gesundheitsdaten - zuzuordnen sind, stellt einen empfindlichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten dar. Es besteht die Gefahr, dass eine derartige 'Datenrasterung' einen weiteren Baustein zur zukünftigen Komplettierung des 'gläsernen Versicherten' liefert. Dies liegt nicht im Interesse der Versicherten.

Deshalb stellt er fest: Sofern meine Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass ein in Kraft befindliches Gesetz gegen Europarecht - namentlich die DSGVO - verstößt, kann ich die darauf basierende Datenverarbeitung mit entsprechenden Anordnungen unterbinden oder Veränderungen der Datenverarbeitung anweisen. Diese aufsichtsrechtlichen Maßnahmen wären selbstverständlich gerichtlich überprüfbar. Die Frage der Europarechtskonformität könnte wiederum von den deutschen Gerichten auch dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt werden.

Diese Entschlossenheit gegen die Gesetzesänderungen vorzugehen, beruhen wohl auch darauf, dass er und hoffentlich auch viele Abgeordnete sich vorsätzlich getäuscht sehen. Das beschlossene Gesetz stimmt in den Formulierungen nicht mit den vorher in Diskussion befindlichen Entwürfen überein. Telepolis hat die verschiedenen Papiere recherchiert und in ihrem Artikel dokumentiert.

Auch wir fordern die Bundesregierung auf sich unverzüglich zu diesen ungeheuerlichen Vorgängen zu äußern.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Oberster-Datenschuetzer-und-73-Mio-Buerger-ausgetrickst-4863346.html
und alle unsere Artikel zur ePA (elektronischen Patientenakte) https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=ePA&sel=meta


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Erstellt: 2020-08-08 13:19:32
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