Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung (VDS)

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland durch das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG[1] eingeführt worden, das am 9. November 2007 in namentlicher Abstimmung von der Mehrheit der Abgeordneten[2][3] des Bundestags verabschiedet


Update Juni 2017:

Gericht stoppt Vorratsdatenspeicherung
Die vom 1. Juli an zu beachtende Speicherpflicht "ist mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar", teilte das OVG NRW mit (Az. 13 B 238/17). https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6085-20170624-gericht-stoppt-vorratsdatenspeicherung.htm


Update Januar 2016:

Justizministerium an Verfassungsschutz: Vorratsdatenspeicherung ist für alle da!
Die zum 1.1.16 neu eingeführte Vorratsdatenspeicherung sollte angeblich die Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Bürgerrechten wahren und den Geheimdiensten keinen Zugriff gestatten. Schon wenigen Tage nach Inkrafttreten verlangt Bayern den Zugriff des Verfassungsschutzes. https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5341-20160106-vds-fuer-alle.htm


Update April 2015:

Auf Druck des SPD Parteivorsitzenden ändert Justizminister Maas seine Meinung und legt einen neuen Gesetzentwurf für eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vor.

Mehr dazu


Update 08.04.2014: Der EUGh erklärt die EU-Richtlinie für nichtig.
http://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4271-20140408-eugh-verwirft-vorratsdatenspeicherung.htm


Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen (Speicherung bestimmter Daten auf Vorrat). Erklärter Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die Möglichkeit der Bekämpfung und Verfolgung von schweren Straftaten.

Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung. Die auf Vorrat zu speichernden Daten erlauben weitgehende Analysen persönlicher sozialer Netzwerke. Mit Hilfe der auf Vorrat zu speichernden Daten lässt sich – ohne dass auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird – das Kommunikationsverhalten jedes Teilnehmers analysieren.

Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungsrechtlich umstritten, da sie anlasslos in die Grundrechtspositionen sämtlicher Nutzer elektronischer Dienste eingreift.

Unter anderem zum Zweck der Strafverfolgung werden Telekommunikationsanbieter und Internetprovider verpflichtet, die Verkehrsdaten jeglicher Telekommunikation für sechs Monate „auf Vorrat“ zu speichern. Im Einzelnen sind das:

Am 31. Dezember 2007 wurde eine vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begleitete Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung (§ 113a, § 113b TKG) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht (Az. 1 BvR 256/08). In Verbindung mit der über 150-seitigen Beschwerdeschrift[27] wurde auch beantragt, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben 34.939 Beschwerdeführer einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt.

Die mündliche Verhandlung zu diesen Klagen am 15.12.2009 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe war ein Desaster für die Vertreter der Staatsseite. Da  die Justizministerin, Leutheuser-Schnarrenberg selbst zu den Klägern gegen das Gesetz gehörte, waren nur wenige Verteidiger der VDS anwesend.

Siehe dazu auch /presse/unsere-themen-in-der-presse/916-20091225-vorratsdatenspeicherung-qverfassungswidrigq-und-queberzogenq
und der Text unseres Plädoyers
/presse/unsere-themen-in-der-presse/898-20091220-plaedoyer-gegen-die-vorratsdatenspeicherung

Am 02.03.2010 wurde das Urteil zur Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung verkündet. Die Vorratsdatenspeicherung ist nach dem bestehenden Gesetz unzulässig und alle gespeicherten Daten sind zu löschen. Das Gericht folgte aber nicht den Klägern in der Feststellung, dass Vorratsdatenspeicherungen grundsätzlich unverhältnismäßig und damit unzulässig sind.

Eine Sammlung von Einschätzungen zum Urteils haben wir hier zusammengestellt:
/presse/unsere-themen-in-der-presse/1144-20100302-news-sammlung-zum-urteil-zur-vorratsdatenspeicherung-ein-phyrhussieg

Die aktuelle Situation zur Vorratsdatenspeicherung in Europa
und seit dem Urteil des EUGh vom 08.04.2014 hier http://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4271-20140408-eugh-verwirft-vorratsdatenspeicherung.htm

Wiki meint:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung


Kategorie[28]: Begriffserklärungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1fi
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/872-vds.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/872-vds.htm
Tags: #Definition #VDS #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienst #Ueberwachung #Urteil
Erstellt: 2009-12-13 09:22:03
Aufrufe: 9344

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